Fluss · FR · BE
Fischen in der Jogne
Fliesst von Jaun durchs Greyerzerland und erreicht bei Broc den Lac de la Gruyère.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Wer hier Recht setzt
Die Jogne berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Freiburg: Die Berechtigung ist das kantonale Permis für die Gewässer der OPêche.
- Bern: Bern führt Patent- und Pachtgewässer nebeneinander: Das Angelfischerpatent deckt drei grosse Seen, sechs Bergseen, fünf Stauseen und 27 Fliessgewässer, daneben verpachtet der Kanton rund 300 Gewässer — dort gilt ein Fischereipass oder eine Gastkarte der Pächterschaft (Art. 41 FiDV). Welche Kategorie für einen Abschnitt gilt, veröffentlicht der Kanton nur als Karte. Patent- und Pachtgewässer im Kanton Bern (Karte)
Geregelte Arten an der Jogne
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Jogne eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.
| Art | FR | BE |
|---|---|---|
| Bachforelle | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März 26 cm eigene Regel für Jogne | 01.10.–15.03. 24 cm |
| Seeforelle | 26.10.–17.01. 45 cm | 01.09.–31.01. 45 cm |
| Seesaibling | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | 01.11.–31.12. 22 cm |
| Felchen | 15.10.–31.12. 30 cm | 01.11.–31.12. 25 cm |
| Äsche | erster Sonntag im Oktober–31.05. 38 cm | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Hecht | 15.03.–14.04. 45 cm | 01.03.–30.04. 45 cm |
| Egli | 15.04.–31.05. kein Fangmass | keine Schonzeit 15 cm |
| Zander | 15.04.–31.05. kein Fangmass | 01.04.–31.05. kein Fangmass |
| Trüsche | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Wels | 15.05.–15.06. 50 cm | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Aal | ganzjährig geschont kein Fangmass | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
| Karpfen | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Schleie | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Alet | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Rotauge | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Brachsme | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Barbe | 01.05.–31.07. kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Nase | ganzjährig geschont kein Fangmass | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Eigene Regeln für die Jogne
Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.
| Art | Kanton | Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Bachforelle | FR | Mittlere Freiburger Fliessgewässer (namentlich mittlere und untere Gérine, mittlere und untere Glâne, Jogne-Schlucht, Hongrin, Javro, Jogne, Neirigue, Saane 4 und 5, Warme Sense) | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März | 26 cm | art. 28 al. 1, art. 30 al. 2 OPêche |
Bachforelle, Mittlere Freiburger Fliessgewässer (namentlich mittlere und untere Gérine, mittlere und untere Glâne, Jogne-Schlucht, Hongrin, Javro, Jogne, Neirigue, Saane 4 und 5, Warme Sense): Fangfenster: von 26 bis 32 cm sowie über 45 cm; die Längen von 33 bis 45 cm sind geschont.
Achtung bei 16 Arten: Die Anliegerkantone regeln Bachforelle, Seeforelle, Seesaibling, Felchen, Äsche, Hecht, Egli, Zander, Trüsche, Wels, Karpfen, Schleie, Alet, Rotauge, Brachsme, Barbe unterschiedlich. Wer an der Jogne die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.
Lage und Grösse
| Gewässertyp | Fliessgewässer |
| Kantone | Freiburg, Bern |
| Höhe über Meer | rund 943 m — über der 800-m-Schwelle von Art. 2 VBGF |
| Länge | rund 20,11 km |
| Koordinaten | 46.60377, 7.25792 |
Der Bund unterhält an der Jogne keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten an der Jogne?
Die Jogne grenzt an 2 Kantone: Freiburg, Bern. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.
Brauche ich an der Jogne ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.
Warum steht hier kein Beiss-Index?
Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.
Gilt hier ein anderes Forellen-Fangmass?
Ja. Die Jogne liegt auf rund 943 m über Meer. Art. 2 VBGF setzt das Fangmindestmass für Forellen nur in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m auf 35 cm; darüber gelten 22 cm als Untergrenze des Bundes. Der Kanton kann strenger sein.
Weiter
Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Freiburg, Patent Bern. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Freiburg, Freiangelrecht Bern.