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Fluss · FR · BE

Fischen in der Jogne

Fliesst von Jaun durchs Greyerzerland und erreicht bei Broc den Lac de la Gruyère.

Jogne — Fluss
Foto: Jag9889 · CC BY-SA 4.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Wer hier Recht setzt

Die Jogne berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Geregelte Arten an der Jogne

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Jogne eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art FRBE
Bachforelle erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
26 cm
eigene Regel für Jogne
01.10.–15.03.
24 cm
Seeforelle 26.10.–17.01.
45 cm
01.09.–31.01.
45 cm
Seesaibling erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
01.11.–31.12.
22 cm
Felchen 15.10.–31.12.
30 cm
01.11.–31.12.
25 cm
Äsche erster Sonntag im Oktober–31.05.
38 cm
ganzjährig geschont
kein Fangmass
Hecht 15.03.–14.04.
45 cm
01.03.–30.04.
45 cm
Egli 15.04.–31.05.
kein Fangmass
keine Schonzeit
15 cm
Zander 15.04.–31.05.
kein Fangmass
01.04.–31.05.
kein Fangmass
Trüsche erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Wels 15.05.–15.06.
50 cm
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Aal ganzjährig geschont
kein Fangmass
ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Karpfen erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Schleie erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Alet erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Rotauge erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Brachsme erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Barbe 01.05.–31.07.
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Nase ganzjährig geschont
kein Fangmass
ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für die Jogne

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Kanton Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle FR Mittlere Freiburger Fliessgewässer (namentlich mittlere und untere Gérine, mittlere und untere Glâne, Jogne-Schlucht, Hongrin, Javro, Jogne, Neirigue, Saane 4 und 5, Warme Sense) erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März 26 cm art. 28 al. 1, art. 30 al. 2 OPêche

Bachforelle, Mittlere Freiburger Fliessgewässer (namentlich mittlere und untere Gérine, mittlere und untere Glâne, Jogne-Schlucht, Hongrin, Javro, Jogne, Neirigue, Saane 4 und 5, Warme Sense): Fangfenster: von 26 bis 32 cm sowie über 45 cm; die Längen von 33 bis 45 cm sind geschont.

Achtung bei 16 Arten: Die Anliegerkantone regeln Bachforelle, Seeforelle, Seesaibling, Felchen, Äsche, Hecht, Egli, Zander, Trüsche, Wels, Karpfen, Schleie, Alet, Rotauge, Brachsme, Barbe unterschiedlich. Wer an der Jogne die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.

Lage und Grösse

GewässertypFliessgewässer
KantoneFreiburg, Bern
Höhe über Meerrund 943 m — über der 800-m-Schwelle von Art. 2 VBGF
Längerund 20,11 km
Koordinaten46.60377, 7.25792

Der Bund unterhält an der Jogne keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten an der Jogne?

Die Jogne grenzt an 2 Kantone: Freiburg, Bern. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.

Brauche ich an der Jogne ein Patent?

In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.

Warum steht hier kein Beiss-Index?

Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.

Gilt hier ein anderes Forellen-Fangmass?

Ja. Die Jogne liegt auf rund 943 m über Meer. Art. 2 VBGF setzt das Fangmindestmass für Forellen nur in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m auf 35 cm; darüber gelten 22 cm als Untergrenze des Bundes. Der Kanton kann strenger sein.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Freiburg, Patent Bern. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Freiburg, Freiangelrecht Bern.

Weitere Flüsse

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