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Fangmass

Fangmass Bachforelle im Kanton Waadt

Das Fangmindestmass für die Bachforelle beträgt im Kanton Waadt 24 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartBachforelle (Salmo trutta fario)
KantonWaadt (VD)
Fangmass Kanton24 cm
Untergrenze Bund35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern
Schonzeiterster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
FundstelleDirectives rivières 2025-2027, art. 41 al. 1 en relation avec l'art. 40 al. 1 ch. 7 et art. 48 Directives 2025-2027

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die Längen werden nach art. 48 al. 1 der Weisungen 2025-2027 (und, wortgleich, art. 4 der Reglemente der Konkordate von Neuenburg und Murten) gemessen «von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse». Nach art. 51 der Weisungen darf die fischende Person keinesfalls den Kopf oder den Schwanz des gefangenen Fisches abschneiden oder die Filets ablösen, bevor sie zu Hause angekommen ist. art. 40 LPêche verbietet es, sich mit einem Fisch, der das vorgeschriebene Fangmindestmass nicht erreicht, näher als 20 m an einem Gewässer aufzuhalten.

Was du dazu wissen solltest

Abweichende Masse im Kanton Waadt

In diesen Gewässern gilt für Bachforelle ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Versoix (Grenzgewässer zu Frankreich)01.10.–zweiter Samstag im März30 cmart. 48 (Truites, let. a) en relation avec l'art. 40 al. 1 ch. 5 Directives 2025-2027
Orbe, von der Résurgence bei Vallorbe bis zum Wehr von Le Day (Abschnitt Nr. 525) — Fangfenstererster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März24–32 cmart. 48 (Truites, let. b) Directives 2025-2027
Genfersee05.10.–16.01.35 cmart. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026
Neuenburgersee26.10.–17.01.40 cmart. 4 al. 1 RC-Pêche-NE 2025-2027
Murtensee26.10.–17.01.45 cmart. 4 al. 1 RC-Pêche-Morat 2025-2027
Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter15.10.–15.01.45 cmart. 5 al. 1 Directives Joux 2023

Versoix (Grenzgewässer zu Frankreich):Öffnungszeit vom 2. Samstag im März bis zum 30. September; Fangmindestmass 30 cm.

Orbe, von der Résurgence bei Vallorbe bis zum Wehr von Le Day (Abschnitt Nr. 525) — Fangfenster:Fangfenster von 24 bis 32 cm; über 32 cm besteht Pflicht zum Zurücksetzen.

Genfersee:Fangmindestmass 35 cm für die Forelle (Salmo trutta), ohne Unterscheidung zwischen Bachforelle und Seeforelle (art. 38 al. 2 let. a). Die Forelle zählt zu den Salmoniden, deren Schonzeit Jahr für Jahr festgelegt wird. Die Daten werden Jahr für Jahr in art. 39 al. 1 let. a festgelegt: Schonzeit vom 01.01. bis 17.01.2026, vom 05.10.2026 bis 16.01.2027, vom 04.10.2027 bis 15.01.2028, vom 02.10.2028 bis 13.01.2029, vom 01.10.2029 bis 12.01.2030 und vom 07.10.2030 bis 31.12.2030. Die hier erfassten Werte entsprechen der Saison 2026/2027. Alle Forellen, Seesaiblinge und Egli, die von Angelfischerinnen und Angelfischern gefangen werden, müssen behalten werden und dürfen keinesfalls zurückgesetzt werden, auch nicht unterhalb des Fangmindestmasses; jeder Fang zählt in die Höchstzahlen nach art. 40. Höchstzahl: 4 Forellen pro Tag und 100 pro Jahr (art. 40 let. a).

Neuenburgersee:Fangmindestmass 40 cm. Offen (jährlich bewegliche Daten) vom 12.01. bis 19.10.2025, vom 18.01. bis 25.10.2026, vom 17.01. bis 24.10.2027; die angegebenen Schonzeit-Daten beziehen sich auf 2026 (vom 26.10.2026 bis 17.01.2027). Fangzahl: 3 Forellen pro Tag, 30 pro Jahr (art. 31).

Murtensee:Fangmindestmass 45 cm. Offen (jährlich bewegliche Daten) vom 12.01. bis 19.10.2025, vom 18.01. bis 25.10.2026, vom 17.01. bis 24.10.2027; die angegebenen Schonzeit-Daten beziehen sich auf 2026. Fangzahl: 2 Forellen pro Tag, 20 pro Jahr (art. 31).

Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter:Die Weisung unterscheidet die Forellenformen nicht: Die Zeile zur Forelle in art. 5 al. 1 gilt für Salmo trutta als Ganzes. Fangmindestmass 45 cm, Fangzeit vom 16.01. bis 14.10. → Schonzeit vom 15.10. bis 15.01.

An der Kantonsgrenze

Die Bachforelle muss im Kanton Waadt 24 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Neuenburgersee, Murtensee, Broye und 6 weitere grenzt der Kanton an 3 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Freiburg 30 cm, Neuenburg 25 cm und Genf 25 cm — 1 bis 6 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Bern und Wallis.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Directives sur l'exercice de la pêche dans les rivières, petits lacs et étangs en 2025, 2026 et 2027 (directive départementale (DJES), sans numéro BLV)
Fundstelle
art. 41 al. 1 en relation avec l'art. 40 al. 1 ch. 7 et art. 48 Directives 2025-2027
Fassung
du 03.12.2024, en vigueur du 01.01.2025 au 31.12.2027 (signée V. Venizelos)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Bachforelle im Kanton Waadt sein?

Mindestens 24 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Waadt?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Versoix (Grenzgewässer zu Frankreich), Orbe, von der Résurgence bei Vallorbe bis zum Wehr von Le Day (Abschnitt Nr. 525) — Fangfenster, Genfersee, Neuenburgersee, Murtensee, Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Bachforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Bachforelle im Kanton Waadt. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Bachforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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