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Schonzeit

Schonzeit Nase im Kanton Obwalden

Die Nase ist im Kanton Obwalden ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme zulässig wäre. Ein kantonales Fangmass besteht für die Nase im Kanton Obwalden nicht.

Stand 07. September

Ganzjährig geschont

Diese Art darf in diesem Kanton zu keiner Zeit entnommen werden.

Kantonale Schonzeit im Kanton Obwalden im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Nase nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Obwalden — das gilt vor Ort

Schonzeit
ganzjährig geschont
Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt

Art. 2a Abs. 1 VBGF (SR 923.01) i. V. m. Anhang 1 VBGF (Gefährdungsstatus 1, E); Merkblatt über die Fischerei im Kanton Obwalden, Stand 1.1.2026, Tabelle «Schonzeiten» (ganzjährig in allen vier Gewässerspalten); für den Alpnachersee zusätzlich § 18 Abs. 1 Bst. i AB Vierwaldstättersee

AngabeWert
Fischart Nase (Chondrostoma nasus)
im Erlass genannt als: Nase (Chondrostoma nasus)
KantonObwalden (OW)
Schonzeitganzjährig geschont
Fangmassim Kantonsrecht nicht geführt
FundstelleMerkblatt OW 2026, Art. 2a Abs. 1 VBGF (SR 923.01) i. V. m. Anhang 1 VBGF (Gefährdungsstatus 1, E); Merkblatt über die Fischerei im Kanton Obwalden, Stand 1.1.2026, Tabelle «Schonzeiten» (ganzjährig in allen vier Gewässerspalten); für den Alpnachersee zusätzlich § 18 Abs. 1 Bst. i AB Vierwaldstättersee

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Ganzjähriges Fangverbot. Für den Alpnachersee ist die ganzjährige Schonung ausdrücklich im Konkordat verankert (§ 18 Abs. 1 Bst. i AB Vierwaldstättersee: 1. Januar bis 31. Dezember); für die übrigen Obwaldner Gewässer folgt sie aus Art. 2a VBGF und wird vom amtlichen Merkblatt 2026 bestätigt. Ein Fangmindestmass besteht nicht.

Abweichende Regeln im Kanton Obwalden

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Obwalden. In den folgenden Gewässern gilt für Nase etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Alpnachersee (Vierwaldstättersee)ganzjährig geschontim Kantonsrecht nicht geführt§ 18 Abs. 1 Bst. i AB Vierwaldstättersee (GDB 651.311): 1. Januar bis 31. Dezember

Weitere Vorschriften im Kanton Obwalden

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Merkblatt über die Fischerei im Kanton Obwalden (Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Umwelt)
Fundstelle
Art. 2a Abs. 1 VBGF (SR 923.01) i. V. m. Anhang 1 VBGF (Gefährdungsstatus 1, E); Merkblatt über die Fischerei im Kanton Obwalden, Stand 1.1.2026, Tabelle «Schonzeiten» (ganzjährig in allen vier Gewässerspalten); für den Alpnachersee zusätzlich § 18 Abs. 1 Bst. i AB Vierwaldstättersee
Fassung
Stand 1. Januar 2026 (Dokument OW-#1794134-v2-Merkblatt_Fischerei_2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Nase im Kanton Obwalden?

Nase ist im Kanton Obwalden ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist Merkblatt OW 2026, Art. 2a Abs. 1 VBGF (SR 923.01) i. V. m. Anhang 1 VBGF (Gefährdungsstatus 1, E).

Wie gross muss die Nase sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Obwalden?

Nein. im Kanton Obwalden gelten für Nase in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Alpnachersee (Vierwaldstättersee). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Nase gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Nase im Kanton Obwalden steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Obwalden erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Nase — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Obwalden lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Nase wieder frei wird.

Nase in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Nase Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Obwalden

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Obwalden im Überblick