Fangmass
Fangmass Egli im Kanton Neuenburg
Für den Egli ist im Kanton Neuenburg ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Egli (Perca fluviatilis) |
| Kanton | Neuenburg (NE) |
| Fangmass Kanton | kein Fangmass |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | 15.04.–31.05. |
| Fundstelle | Règlement lac NE 2025-2027, art. 4 al. 1 et 2 Règlement lac 2025-2027 |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Der Kanton regelt die Messung des Fisches selbst, in den beiden massgebenden Erlassen gleichlautend und im Einklang mit dem Bundesrecht: art. 12 des Arrêté 2026 und art. 4 al. 1 des Seereglements 2025-2027 sehen vor, dass die Länge des Fisches «von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse» gemessen wird, was Art. 2 Abs. 2 VBGF entspricht. Fische, die einem Fangmindestmass unterliegen, dürfen nicht so weit verstümmelt werden, dass ihre Länge oder ihre Art nicht mehr bestimmbar ist (art. 27 des Seereglements). Wichtiger Auslegungshinweis zu diesem Datensatz: Die Neuenburger Erlasse geben nicht die Schonzeit an, sondern die «zulässige Fangzeit» je Art und Gewässer. Die hier erfasste Schonzeit ist jeweils die komplementäre, geschlossene Zeit. Die Daten des Arrêté 2026 gelten für die Saison 2026; jene des Konkordatsreglements sind teilweise für jedes Jahr eigen, für 2025, 2026 und 2027 (insbesondere für die Forelle).
Was du dazu wissen solltest
- Grundwert = Neuenburgerseeoffene Fangzeit für das Egli vom 01.01. bis 14.04. und vom 01.06. bis 31.12. → komplementäre Schonzeit vom 15.04. bis 31.05. Im See hat das Egli KEIN Fangmindestmass (die Position «Perche» trägt in der Längenspalte ein «–»). Jedes gefangene Egli muss behalten werden und darf keinesfalls zurückgesetzt werden (art. 4 al. 2). Fangzahl: höchstens 80 Egli pro Tag, 1800 pro Jahr (art. 31). In den Fliessgewässern des Kantons gelten andere Werte (siehe die Varianten): meist ganzjährig offen, mit einem Fangmindestmass von 15 cm.
Abweichende Masse im Kanton Neuenburg
In diesen Gewässern gilt für Egli ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zihlkanal, Alte Zihl, Le Loclat und Lac des Taillères | keine Schonzeit | 15 cm | art. 42 let. c, art. 45 (Thielle); art. 50 let. b, art. 53 (Vieille Thielle); art. 58 let. b, art. 61 (Loclat); art. 66 al. 1 let. b, art. 68 (Taillères) Arrêté 2026 |
| Einzugsgebiete von Areuse und Seyon (Abschnitt 2) sowie Doubs der 1. Kategorie | 01.10.–28.02. | kein Fangmass | art. 20 let. c (Section 2); art. 28 al. 1 let. c (Doubs 1ère cat.) Arrêté 2026 |
Zihlkanal, Alte Zihl, Le Loclat und Lac des Taillères:In diesen Gewässern ist das Egli als «Egli und übrige Arten» ganzjährig offen (keine Schonzeit); das Fangmindestmass beträgt 15 cm.
Einzugsgebiete von Areuse und Seyon (Abschnitt 2) sowie Doubs der 1. Kategorie:Hier fällt das Egli unter die «übrigen Arten»: offene Fangzeit vom 01.03. bis 30.09. → komplementäre Schonzeit vom 01.10. bis 28.02., ohne besonderes Fangmindestmass. Im Doubs 2. Kategorie ist das Egli als «übrige Art» ganzjährig offen (art. 28 al. 2 let. d), ohne Fangmindestmass.
An der Kantonsgrenze
Der Egli trägt im Kanton Neuenburg kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Bern verlangt am Zihlkanal 15 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Freiburg, Waadt und Jura führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Règlement d'exécution du concordat sur la pêche dans le lac de Neuchâtel en 2025, 2026 et 2027, du 21 juin 2024 (RSF 923.51 (publication ROF 2024_077); RSN correspondant 923.520.10x)
- Fundstelle
- art. 4 al. 1 et 2 Règlement lac 2025-2027
- Fassung
- du 21 juin 2024, valable pour les années civiles 2025, 2026 et 2027 (adopté par la Commission intercantonale de la pêche dans le lac de Neuchâtel; publié à la ROF 2024_077 du canton de Fribourg comme droit intercantonal)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss der Egli im Kanton Neuenburg sein?
Der Kanton Neuenburg legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Neuenburg?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Zihlkanal, Alte Zihl, Le Loclat und Lac des Taillères, Einzugsgebiete von Areuse und Seyon (Abschnitt 2) sowie Doubs der 1. Kategorie. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann der Egli geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Egli im Kanton Neuenburg. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Egli zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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