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Fangmass

Fangmass Aal im Kanton Schwyz

Der Aal wird im Fischereirecht im Kanton Schwyz nicht mit einem Fangmass geführt. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartAal (Anguilla anguilla)
KantonSchwyz (SZ)
Fangmass Kantonim Kantonsrecht nicht geführt
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
Fundstellekeine kantonale Fundstelle

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

«Die Fischlänge wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen» — § 3 Abs. 2 AB Fliessgewässer und § 4 Abs. 2 AB stehende Gewässer; gleichlautend § 19 AB Vierwaldstättersee. Die AB Zürichsee/Obersee messen «von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse» (§ 5).

Was du dazu wissen solltest

Auf kantonaler Ebene (Fliessgewässer, Lauerzersee/Itlimoosweiher) wird der Aal nicht genannt. In den Konkordatsseen ist die Rechtslage uneinheitlich — siehe Varianten und luecken. Art. 2a VBGF verbietet den Fang von Fischen mit Gefährdungsstatus 0, 1 oder 2 nach Anhang 1 VBGF, für die weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass besteht.

Abweichende Masse im Kanton Schwyz

In diesen Gewässern gilt für Aal ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil)nicht abschliessend geklärt50 cm§ 19 Bst. l AB Vierwaldstättersee
Zugersee (schwyzerischer Seeteil)nicht abschliessend geklärtnicht abschliessend geklärt
Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil)im Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt

Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil):Die AB Vierwaldstättersee nennen ein Fangmindestmass von 50 cm, aber keine Schonzeit. Der Kanton Luzern publiziert für denselben See für den Aal ein Fangverbot (Art. 2a VBGF). Für den Kanton Schwyz liegt keine amtliche Bestätigung vor; deshalb «nicht abschliessend geklärt» statt eines geratenen Werts. § 20 Abs. 3 AB erlaubt die Nachtfischerei auf Aale von öffentlich zugänglichen Ufern aus.

Zugersee (schwyzerischer Seeteil):In der geltenden Fassung (Stand 1. November 2021) ist das frühere Fangmindestmass des Aals in § 8 aufgehoben; damit greift für den Aal Art. 2a VBGF (Fangverbot). Die Schwyzer Gesetzsammlung führt unter SRSZ 772.311 weiterhin ein Fangmindestmass von 50 cm — siehe luecken.

Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil):Die AB Zürichsee/Obersee nennen den Aal nicht.

An der Kantonsgrenze

Der Aal trägt im Kanton Schwyz kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Luzern verlangt am Vierwaldstättersee und am Zugersee 50 cm. Nidwalden verlangt am Vierwaldstättersee 50 cm. St. Gallen verlangt am Zürichsee und an der Linth 50 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Zürich, Uri, Obwalden, Glarus und Zug führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Aal im Kanton Schwyz sein?

Der Kanton Schwyz legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Schwyz?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil), Zugersee (schwyzerischer Seeteil), Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Aal geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Aal im Kanton Schwyz. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Aal zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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