Fluss · FR · VD
Fischen in der Arbogne
Freiburger Fluss im Einzugsgebiet der Broye, mit Uferabschnitten in der Waadt.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Wer hier Recht setzt
Die Arbogne berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Freiburg: Die Berechtigung ist das kantonale Permis für die Gewässer der OPêche.
- Waadt: Für die Waadtländer Flüsse und kleinen Seen gilt das Permis de pêche en rivière — als Jahres-, Wochen- oder Tagespatent.
Geregelte Arten an der Arbogne
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten für den jeweiligen Kanton.
| Art | FR | VD |
|---|---|---|
| Bachforelle | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März 30 cm | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März 24 cm |
| Seeforelle | 26.10.–17.01. 45 cm | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März 24 cm |
| Seesaibling | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Felchen | 15.10.–31.12. 30 cm | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Äsche | erster Sonntag im Oktober–31.05. 38 cm | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Hecht | 15.03.–14.04. 45 cm | 15.03.–15.04. kein Fangmass |
| Egli | 15.04.–31.05. kein Fangmass | 01.05.–31.05. kein Fangmass |
| Zander | 15.04.–31.05. kein Fangmass | 15.03.–15.04. kein Fangmass |
| Trüsche | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | keine Schonzeit kein Fangmass |
| Wels | 15.05.–15.06. 50 cm | keine Schonzeit kein Fangmass |
| Aal | ganzjährig geschont kein Fangmass | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Karpfen | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | keine Schonzeit 25 cm |
| Schleie | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | keine Schonzeit kein Fangmass |
| Alet | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | keine Schonzeit kein Fangmass |
| Rotauge | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | keine Schonzeit kein Fangmass |
| Brachsme | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass | keine Schonzeit kein Fangmass |
| Barbe | 01.05.–31.07. kein Fangmass | 01.05.–31.07. kein Fangmass |
| Nase | ganzjährig geschont kein Fangmass | ganzjährig geschont kein Fangmass |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Achtung bei 13 Arten: Die Anliegerkantone regeln Seeforelle, Felchen, Äsche, Hecht, Egli, Zander, Trüsche, Wels, Karpfen, Schleie, Alet, Rotauge, Brachsme unterschiedlich. Wer an der Arbogne die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.
Lage und Grösse
| Gewässertyp | Fliessgewässer |
| Kantone | Freiburg, Waadt |
| Höhe über Meer | rund 482 m |
| Länge | rund 24,5 km |
| Koordinaten | 46.81723, 6.9848 |
Der Bund unterhält an der Arbogne keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten an der Arbogne?
Die Arbogne grenzt an 2 Kantone: Freiburg, Waadt. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.
Brauche ich an der Arbogne ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.
Warum steht hier kein Beiss-Index?
Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Aus den Fischereierlassen der Anliegerkantone und den Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF, jeweils mit Fundstelle und Fassungsstand auf den verlinkten Kantonsseiten. Lage und Ausdehnung des Gewässers stammen aus OpenStreetMap.
Weiter
Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Freiburg, Patent Waadt. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Freiburg, Freiangelrecht Waadt.