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Fluss · FR · VD

Fischen in der Arbogne

Freiburger Fluss im Einzugsgebiet der Broye, mit Uferabschnitten in der Waadt.

Arbogne — Fluss
Foto: Jag9889 · CC BY-SA 4.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Wer hier Recht setzt

Die Arbogne berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Geregelte Arten an der Arbogne

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten für den jeweiligen Kanton.

Art FRVD
Bachforelle erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
30 cm
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
24 cm
Seeforelle 26.10.–17.01.
45 cm
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
24 cm
Seesaibling erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
Felchen 15.10.–31.12.
30 cm
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Äsche erster Sonntag im Oktober–31.05.
38 cm
ganzjährig geschont
kein Fangmass
Hecht 15.03.–14.04.
45 cm
15.03.–15.04.
kein Fangmass
Egli 15.04.–31.05.
kein Fangmass
01.05.–31.05.
kein Fangmass
Zander 15.04.–31.05.
kein Fangmass
15.03.–15.04.
kein Fangmass
Trüsche erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
keine Schonzeit
kein Fangmass
Wels 15.05.–15.06.
50 cm
keine Schonzeit
kein Fangmass
Aal ganzjährig geschont
kein Fangmass
ganzjährig geschont
kein Fangmass
Karpfen erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
keine Schonzeit
25 cm
Schleie erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
keine Schonzeit
kein Fangmass
Alet erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
keine Schonzeit
kein Fangmass
Rotauge erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
keine Schonzeit
kein Fangmass
Brachsme erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
keine Schonzeit
kein Fangmass
Barbe 01.05.–31.07.
kein Fangmass
01.05.–31.07.
kein Fangmass
Nase ganzjährig geschont
kein Fangmass
ganzjährig geschont
kein Fangmass

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Achtung bei 13 Arten: Die Anliegerkantone regeln Seeforelle, Felchen, Äsche, Hecht, Egli, Zander, Trüsche, Wels, Karpfen, Schleie, Alet, Rotauge, Brachsme unterschiedlich. Wer an der Arbogne die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.

Lage und Grösse

GewässertypFliessgewässer
KantoneFreiburg, Waadt
Höhe über Meerrund 482 m
Längerund 24,5 km
Koordinaten46.81723, 6.9848

Der Bund unterhält an der Arbogne keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten an der Arbogne?

Die Arbogne grenzt an 2 Kantone: Freiburg, Waadt. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.

Brauche ich an der Arbogne ein Patent?

In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.

Warum steht hier kein Beiss-Index?

Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Aus den Fischereierlassen der Anliegerkantone und den Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF, jeweils mit Fundstelle und Fassungsstand auf den verlinkten Kantonsseiten. Lage und Ausdehnung des Gewässers stammen aus OpenStreetMap.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Freiburg, Patent Waadt. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Freiburg, Freiangelrecht Waadt.

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