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Fangmass

Fangmass Hecht im Kanton Luzern

Das Fangmindestmass für den Hecht beträgt im Kanton Luzern 45 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartHecht (Esox lucius)
KantonLuzern (LU)
Fangmass Kanton45 cm
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeit15.03.–30.04.
FundstelleFiV LU, § 12 Abs. 1e und § 13 Abs. 1e FiV

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen (§ 13 Abs. 3 FiV LU). Gleichlautend für den Vierwaldstättersee § 19 Abs. 1 AB Vierwaldstättersee und für den Hallwilersee § 16 Abs. 1 Übereinkunft Hallwilersee.

Was du dazu wissen solltest

Schonzeit und Fangmindestmass gelten nach dem Wortlaut der FiV nur für stehende Gewässer (u. a. Sempachersee, Baldeggersee, Rotsee). In Fliessgewässern besteht nach § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV weder Schonzeit noch Fangmindestmass.

Abweichende Masse im Kanton Luzern

In diesen Gewässern gilt für Hecht ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Fliessgewässer (Reuss, Kleine Emme, Wigger, Suhre u. a.)keine Schonzeitkein Fangmass§ 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV
Vierwaldstättersee (ohne Alpnachersee)15.03.–30.04.50 cm§ 18 Abs. 1g und § 19 Abs. 1g AB Vierwaldstättersee
Alpnachersee (Teil des Vierwaldstättersees)keine Schonzeitkein Fangmass§ 18 Abs. 1gbis und § 19 Abs. 1gbis AB Vierwaldstättersee
Hallwilersee01.02.–30.04.50 cm§ 15 Abs. 1c und § 16 Abs. 1d Übereinkunft Hallwilersee
Zugersee01.03.–30.04.50 cm§ 7 Abs. 1d und § 8 Abs. 1d AB Zugersee

Fliessgewässer (Reuss, Kleine Emme, Wigger, Suhre u. a.):§ 12 Abs. 1e und § 13 Abs. 1e FiV beschränken die Hechtregelung ausdrücklich auf stehende Gewässer.

Alpnachersee (Teil des Vierwaldstättersees):Die AB nennen für den Alpnachersee ausdrücklich keine Schonzeit und kein Fangmindestmass — bewusste Ausnahme zur Bestandesregulierung.

Hallwilersee:Höchstens 3 Hechte pro Tag und Person (§ 16 Abs. 2d).

An der Kantonsgrenze

Der Hecht muss im Kanton Luzern 45 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Vierwaldstättersee, Reuss, Zugersee und 4 weitere grenzt der Kanton an 5 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Uri, Schwyz, Nidwalden, Zug und Aargau verlangen je 50 cm — 5 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Bern. Obwalden führt für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (SRL Nr. 721)
Fundstelle
§ 12 Abs. 1e und § 13 Abs. 1e FiV
Fassung
vom 21. November 1997 (Stand 1. Januar 2021), in Kraft seit 1. Januar 1998
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Hecht im Kanton Luzern sein?

Mindestens 45 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Luzern?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Fliessgewässer (Reuss, Kleine Emme, Wigger, Suhre u. a.), Vierwaldstättersee (ohne Alpnachersee), Alpnachersee (Teil des Vierwaldstättersees), Hallwilersee, Zugersee. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Hecht geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Hecht im Kanton Luzern. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Hecht zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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