Fluss · FR
Fischen in der Ärgera
Freiburger Voralpenfluss im Einzugsgebiet der Saane, französisch Gérine.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Wer hier Recht setzt
Für die Ärgera gilt das Fischereirecht im Kanton Freiburg, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Freiburg: Die Berechtigung ist das kantonale Permis für die Gewässer der OPêche.
Geregelte Arten an der Ärgera
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten für den jeweiligen Kanton.
| Art | FR |
|---|---|
| Bachforelle | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März 30 cm |
| Seeforelle | 26.10.–17.01. 45 cm |
| Seesaibling | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Felchen | 15.10.–31.12. 30 cm |
| Äsche | erster Sonntag im Oktober–31.05. 38 cm |
| Hecht | 15.03.–14.04. 45 cm |
| Egli | 15.04.–31.05. kein Fangmass |
| Zander | 15.04.–31.05. kein Fangmass |
| Trüsche | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Wels | 15.05.–15.06. 50 cm |
| Aal | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Karpfen | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Schleie | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Alet | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Rotauge | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Brachsme | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Barbe | 01.05.–31.07. kein Fangmass |
| Nase | ganzjährig geschont kein Fangmass |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Lage und Grösse
| Gewässertyp | Fliessgewässer |
| Kantone | Freiburg |
| Höhe über Meer | rund 744 m |
| Länge | rund 20,94 km |
| Koordinaten | 46.74758, 7.2272 |
Der Bund unterhält an der Ärgera keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten an der Ärgera?
Es gilt das Fischereirecht im Kanton Freiburg, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.
Brauche ich an der Ärgera ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite im Kanton Freiburg.
Warum steht hier kein Beiss-Index?
Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Aus den Fischereierlassen der Anliegerkantone und den Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF, jeweils mit Fundstelle und Fassungsstand auf den verlinkten Kantonsseiten. Lage und Ausdehnung des Gewässers stammen aus OpenStreetMap.
Weiter
Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Freiburg. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Freiburg.