Zum Inhalt springen

Fangmass

Fangmass Hecht im Kanton Schaffhausen

Das Fangmindestmass für den Hecht beträgt im Kanton Schaffhausen 45 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartHecht (Esox lucius)
KantonSchaffhausen (SH)
Fangmass Kanton45 cm
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeit01.03.–30.04.
FundstelleFiV SH, § 35 Abs. 1 lit. d und § 36 Abs. 1 lit. d FiV SH

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

§ 36 Abs. 2 FiV SH: «Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen.» Für die Stauhaltungen des Kraftwerks Rheinau gilt Art. 7 Abs. 1 SR 0.923.413 mit gleichem Wortlaut; beim Krebs wird dort vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende gemessen.

Was du dazu wissen solltest

Die Schonzeit gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 35 Abs. 1 lit. d FiV SH nur unterhalb des Rheinfalls. Das Fangmindestmass von 45 cm gilt dagegen ohne örtliche Einschränkung im ganzen Kanton.

Abweichende Masse im Kanton Schaffhausen

In diesen Gewässern gilt für Hecht ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Gewässer oberhalb des Rheinfalls (u. a. Rhein Stein am Rhein – Schaffhausen – Neuhausen, Biber, Durach, Wutach)keine Schonzeit45 cm§ 35 Abs. 1 lit. d FiV SH (Umkehrschluss aus «nur unterhalb des Rheinfalls») und § 36 Abs. 1 lit. d FiV SH
Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau)01.03.–30.04.45 cmArt. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 SR 0.923.413

Gewässer oberhalb des Rheinfalls (u. a. Rhein Stein am Rhein – Schaffhausen – Neuhausen, Biber, Durach, Wutach):Oberhalb des Rheinfalls setzt die FiV SH für Hechte ausdrücklich keine Schonzeit fest; das Fangmindestmass von 45 cm gilt weiterhin.

Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau):Bilaterales Sonderregime für die Stauhaltungen des Kraftwerks Rheinau (Rhein vom Rheinfall bis zum unteren Hilfswehr bei Rheinau, Art. 1 SR 0.923.413). Wo die FiV SH strenger ist, geht sie als innerstaatliche Vorschrift vor (Art. 12 Abs. 2 SR 0.923.412, den die Rheinau-Übereinkunft teilweise ändert und ergänzt).

An der Kantonsgrenze

Der Hecht muss im Kanton Schaffhausen 45 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Rhein und Bodensee-Untersee grenzt der Kanton an 4 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Basel-Stadt, St. Gallen, Aargau und Thurgau verlangen je 50 cm — 5 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Zürich. Basel-Landschaft und Graubünden führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (SHR 923.101)
Fundstelle
§ 35 Abs. 1 lit. d und § 36 Abs. 1 lit. d FiV SH
Fassung
vom 30.11.1993, in Kraft seit 01.01.1994; aktuelle Version in Kraft seit 01.05.2026 (Regierungsratsbeschluss vom 07.04.2026), Stand 01.05.2026. §§ 35 und 36 sind seit 1994 materiell unverändert; § 36 Abs. 1 lit. i wurde per 01.09.2021 aufgehoben.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Hecht im Kanton Schaffhausen sein?

Mindestens 45 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Schaffhausen?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Gewässer oberhalb des Rheinfalls (u. a. Rhein Stein am Rhein – Schaffhausen – Neuhausen, Biber, Durach, Wutach), Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Hecht geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Hecht im Kanton Schaffhausen. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Hecht zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Hecht-Fangmass in anderen Kantonen

Alle Werte im Kanton Schaffhausen im Überblick