Zum Inhalt springen

Fluss · BE

Fischen in der Simme

Fluss des Simmentals, der bei Wimmis die Kander erreicht.

Simme — Fluss
Foto: Jag9889 · CC BY-SA 4.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Beiss-Index Simme

Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.

Messwerte werden geladen …

Wer hier Recht setzt

Für die Simme gilt das Fischereirecht im Kanton Bern, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Geregelte Arten an der Simme

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Simme eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art BE
Bachforelle 01.10.–15.03.
22 cm
eigene Regel für Simme
Seeforelle mehrere Regeln — siehe unten
Seesaibling 01.11.–31.12.
22 cm
Felchen 01.11.–31.12.
25 cm
Äsche ganzjährig geschont
kein Fangmass
Hecht 01.03.–30.04.
45 cm
Zander 01.04.–31.05.
kein Fangmass
Aal ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Nase ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für die Simme

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle Engstligen, Fildrich, Grischbach, Kiene mit Gorneren- und Spiggenbach, Kirel, Narrenbach, Reichenbach, Saane (Grenze VS/BE–Grenze BE/VD), Kleine Simme, Sorne, Suld, Urbach sowie alle staatlichen Pachtgewässer und privaten Fischgewässer des Oberlandes und des Berner Juras 01.10.–15.03. 22 cm Anhang 1 Bst. c Ziff. 1 FiDV
Seeforelle Aare (vom Stauwehr Räterichsbodensee bis zur Einmündung in den Brienzersee), Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Kander, Lombach, Lütschinen, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee, Saane (Grenze FR/BE bis Einmündung Aare), Schwarzwasser, Sense, Simme, Zulg und alle übrigen Gewässer und Gewässerabschnitte mit staatlichem oder privatem Fischereirecht 01.10.–15.03. 24 cm Anhang 1 Bst. c Ziff. 4 FiDV
Seeforelle Engstligen, Fildrich, Grischbach, Kiene mit Gorneren- und Spiggenbach, Kirel, Narrenbach, Reichenbach, Saane (Grenze VS/BE–Grenze BE/VD), Kleine Simme, Sorne, Suld, Urbach sowie alle staatlichen Pachtgewässer und privaten Fischgewässer des Oberlandes und des Berner Juras 01.10.–15.03. 22 cm Anhang 1 Bst. c Ziff. 1 FiDV

Bachforelle, Engstligen, Fildrich, Grischbach, Kiene mit Gorneren- und Spiggenbach, Kirel, Narrenbach, Reichenbach, Saane (Grenze VS/BE–Grenze BE/VD), Kleine Simme, Sorne, Suld, Urbach sowie alle staatlichen Pachtgewässer und privaten Fischgewässer des Oberlandes und des Berner Juras: Für Urbach und Reichenbach gilt zusätzlich das Fangfenster nach Ziff. 14 (siehe eigene Variante).

Seeforelle, Aare (vom Stauwehr Räterichsbodensee bis zur Einmündung in den Brienzersee), Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Kander, Lombach, Lütschinen, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee, Saane (Grenze FR/BE bis Einmündung Aare), Schwarzwasser, Sense, Simme, Zulg und alle übrigen Gewässer und Gewässerabschnitte mit staatlichem oder privatem Fischereirecht: Dies ist der Auffangtatbestand für alle nicht eigens genannten Gewässer, einschliesslich der Bergseen nach Art. 1 Abs. 2 FiV.

Messstation

StationOberwil (2151)
BetreiberBundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie
GemessenPegel · Abfluss
Höhe über Meerrund 778 m
Koordinaten46.655, 7.4394

Für dieses Gewässer misst der Bund keine Wassertemperatur — an Seen erfasst die BAFU nur den Pegel. Wir übertragen deshalb keine Temperatur von einem Zufluss: Ein See schichtet sich, ein Fluss nicht, und eine übernommene Zahl wäre schlicht falsch.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten an der Simme?

Es gilt das Fischereirecht im Kanton Bern, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.

Brauche ich an der Simme ein Patent?

In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite im Kanton Bern.

Warum steht hier keine Wassertemperatur?

Weil der Bund an Seen nur den Pegel misst. Die 83 Temperaturstationen der BAFU liegen an Flüssen. Die Temperatur eines Zuflusses auf den See zu übertragen wäre fachlich falsch — ein See schichtet sich, ein Fluss nicht. Deshalb lassen wir die Angabe hier weg, statt eine plausible Zahl zu erfinden.

Woher stammen die Messwerte?

Von der Messstation Oberwil der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2151), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Bern. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Bern.

Weitere Flüsse

Alle Gewässer im Überblick