See · FR
Fischen im Schwarzsee
Voralpensee im Freiburger Sensebezirk, französisch Lac Noir.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Wer hier Recht setzt
Für den Schwarzsee gilt das Fischereirecht im Kanton Freiburg, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Freiburg: Die Berechtigung ist das kantonale Permis für die Gewässer der OPêche.
Geregelte Arten am Schwarzsee
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten für den jeweiligen Kanton.
| Art | FR |
|---|---|
| Bachforelle | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März 30 cm |
| Seeforelle | 26.10.–17.01. 45 cm |
| Seesaibling | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Felchen | 15.10.–31.12. 30 cm |
| Äsche | erster Sonntag im Oktober–31.05. 38 cm |
| Hecht | 15.03.–14.04. 45 cm |
| Egli | 15.04.–31.05. kein Fangmass |
| Zander | 15.04.–31.05. kein Fangmass |
| Trüsche | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Wels | 15.05.–15.06. 50 cm |
| Aal | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Karpfen | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Schleie | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Alet | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Rotauge | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Brachsme | erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass |
| Barbe | 01.05.–31.07. kein Fangmass |
| Nase | ganzjährig geschont kein Fangmass |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Lage und Grösse
| Gewässertyp | See |
| Kantone | Freiburg |
| Höhe über Meer | rund 1045 m — über der 800-m-Schwelle von Art. 2 VBGF |
| Fläche | rund 0,45 km² |
| Koordinaten | 46.66509, 7.28089 |
Der Bund unterhält am Schwarzsee keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten am Schwarzsee?
Es gilt das Fischereirecht im Kanton Freiburg, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.
Brauche ich am Schwarzsee ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite im Kanton Freiburg.
Warum steht hier kein Beiss-Index?
Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.
Gilt hier ein anderes Forellen-Fangmass?
Ja. Der Schwarzsee liegt auf rund 1045 m über Meer. Art. 2 VBGF setzt das Fangmindestmass für Forellen nur in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m auf 35 cm; darüber gelten 22 cm als Untergrenze des Bundes. Der Kanton kann strenger sein.
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Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Freiburg. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Freiburg.