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Fluss · BE

Fischen in der Lütschine

Entsteht bei Zweilütschinen aus Weisser und Schwarzer Lütschine und mündet in den Brienzersee.

Lütschine — Fluss
Foto: Yesuitus2001 at de.wikipedia · CC BY-SA 2.5 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Beiss-Index Lütschine

Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Wassertemperatur der BAFU-Station Gsteig, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.

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Wer hier Recht setzt

Für die Lütschine gilt das Fischereirecht im Kanton Bern, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Geregelte Arten an der Lütschine

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Lütschine eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art BE
Bachforelle 01.10.–15.03.
24–45 cm
eigene Regel für Lütschine
Seeforelle mehrere Regeln — siehe unten
Seesaibling 01.11.–31.12.
22 cm
Felchen 01.11.–31.12.
25 cm
Äsche ganzjährig geschont
kein Fangmass
Hecht 01.03.–30.04.
45 cm
Zander 01.04.–31.05.
kein Fangmass
Aal ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Nase ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für die Lütschine

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle Aare (vom Stauwehr Räterichsboden bis zur Einmündung in den Brienzersee), Kander, Lombach, Lütschinen — Fangfenster 01.10.–15.03. 24–45 cm Anhang 1 Bst. c Ziff. 11 i. V. m. Ziff. 4 FiDV, Art. 3 Abs. 2 FiDV
Seeforelle Aare (vom Stauwehr Räterichsbodensee bis zur Einmündung in den Brienzersee), Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Kander, Lombach, Lütschinen, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee, Saane (Grenze FR/BE bis Einmündung Aare), Schwarzwasser, Sense, Simme, Zulg und alle übrigen Gewässer und Gewässerabschnitte mit staatlichem oder privatem Fischereirecht 01.10.–15.03. 24 cm Anhang 1 Bst. c Ziff. 4 FiDV
Seeforelle Aare (vom Stauwehr Räterichsboden bis zur Einmündung in den Brienzersee), Kander, Lombach, Lütschinen — Fangfenster 01.10.–15.03. 24–45 cm Anhang 1 Bst. c Ziff. 11 i. V. m. Ziff. 4 FiDV

Bachforelle, Aare (vom Stauwehr Räterichsboden bis zur Einmündung in den Brienzersee), Kander, Lombach, Lütschinen — Fangfenster: Zusätzliches Fangfenster: Im Fangzeitraum 01.09.–30.09. dürfen nur Forellen von 24–45 cm entnommen werden. Ausserhalb dieses Zeitraums gelten das Fangmindestmass von 24 cm und die Schonzeit 01.10.–15.03. nach Ziff. 4.

Seeforelle, Aare (vom Stauwehr Räterichsbodensee bis zur Einmündung in den Brienzersee), Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Kander, Lombach, Lütschinen, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee, Saane (Grenze FR/BE bis Einmündung Aare), Schwarzwasser, Sense, Simme, Zulg und alle übrigen Gewässer und Gewässerabschnitte mit staatlichem oder privatem Fischereirecht: Dies ist der Auffangtatbestand für alle nicht eigens genannten Gewässer, einschliesslich der Bergseen nach Art. 1 Abs. 2 FiV.

Seeforelle, Aare (vom Stauwehr Räterichsboden bis zur Einmündung in den Brienzersee), Kander, Lombach, Lütschinen — Fangfenster: Im Fangzeitraum 01.09.–30.09. dürfen nur Forellen von 24–45 cm entnommen werden.

Messstation

StationGsteig (2109)
BetreiberBundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie
GemessenPegel · Abfluss · Wassertemperatur
Höhe über Meerrund 585 m
Koordinaten46.6642, 7.8715

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten an der Lütschine?

Es gilt das Fischereirecht im Kanton Bern, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.

Brauche ich an der Lütschine ein Patent?

In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite im Kanton Bern.

Wie warm ist das Wasser in der Lütschine?

Die aktuelle Wassertemperatur der BAFU-Station steht oben im Beiss-Index und wird alle zehn Minuten nachgeführt. Ab etwa 23 °C wird es für Salmoniden kritisch, und Kantone verhängen dann teils Hitze-Fischereiverbote.

Woher stammen die Messwerte?

Von der Messstation Gsteig der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2109), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Bern. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Bern.

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