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Fangmass

Fangmass Egli im Kanton Zug

Das Fangmindestmass für den Egli beträgt im Kanton Zug 15 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartEgli (Perca fluviatilis)
KantonZug (ZG)
Fangmass Kanton15 cm
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitkeine Schonzeit
FundstelleFiV ZG, § 6 Abs. 1 Bst. g FiV ZG (Fangmindestmass); § 5 FiV ZG nennt das Egli nicht — amtliche Artentabelle des Kantons weist die Schonzeit ausdrücklich mit «–» aus

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die kantonalen Zuger Erlasse (FiV ZG, AB Zugersee) enthalten keine eigene Messvorschrift; es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF: gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Für die zürcherisch-zugerische Grenzstrecke der Sihl gleichlautend § 26 Abs. 1 AB Sihl: 'gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der normal ausgebreiteten Schwanzflosse'.

Abweichende Masse im Kanton Zug

In diesen Gewässern gilt für Egli ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU)keine Schonzeit15 cm§ 8 Abs. 1 Bst. e AB Zugersee (§ 7 AB Zugersee nennt das Egli nicht)

Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU):PFAS: Eglis aus dem Zugersee dürfen nicht weitergegeben werden; Eigenverzehr bleibt erlaubt, sonst fachgerechte Entsorgung. Bodennetze der Berufsfischerei für Egli ab 24 mm Maschenweite.

An der Kantonsgrenze

Der Egli muss im Kanton Zug 15 Zentimeter messen — und alle Nachbarkantone am gemeinsamen Wasser verlangen dasselbe (Luzern, Uri, Schwyz und Aargau). An dieser Grenze ändert sich nichts.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (933.211)
Fundstelle
§ 6 Abs. 1 Bst. g FiV ZG (Fangmindestmass); § 5 FiV ZG nennt das Egli nicht — amtliche Artentabelle des Kantons weist die Schonzeit ausdrücklich mit «–» aus
Fassung
vom 12.12.1995, Stand 29.10.2022 (Beschluss 05.07.2022)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Egli im Kanton Zug sein?

Mindestens 15 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Zug?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Egli geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Egli im Kanton Zug. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Egli zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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