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Fangmass

Fangmass Egli im Kanton Glarus

Der Egli wird im Fischereirecht im Kanton Glarus nicht mit einem Fangmass geführt. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartEgli (Perca fluviatilis)
KantonGlarus (GL)
Fangmass Kantonim Kantonsrecht nicht geführt
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
FundstelleVVFG GL

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Für die Glarner Kantonsgewässer enthält die VVFG GL keine eigene Messvorschrift; es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen. Konkordatsgewässer: Walensee «von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse» (§ 6 Abs. 1 AB Walensee); Zürichsee/Obersee gleichlautend (§ 5 Abs. 1 AB Zürichsee/Obersee); Linthkanal «von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse» (§ 9 Abs. 1 AB Linthkanal); Staubecken Fätschbachwerk «von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen» (Art. 5 Vereinbarung UR/GL).

Was du dazu wissen solltest

Das Egli kommt in Art. 16 (Schonzeiten) und Art. 17 (Schonmasse) VVFG GL nicht vor. Es gilt die Tagesfangzahl von 25 Stück für «alle anderen Fischarten» (Art. 18 Abs. 1 lit. c) und die Bundesbaseline (VBGF).

Abweichende Masse im Kanton Glarus

In diesen Gewässern gilt für Egli ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Zürichsee und Obersee (Konkordatsgewässer)im Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt

Zürichsee und Obersee (Konkordatsgewässer):Das Egli ist in § 4 und § 5 AB Zürichsee/Obersee nicht aufgeführt; § 14 Abs. 1 lit. e nennt eine Tagesfangzahl von 50 Stück.

An der Kantonsgrenze

Der Egli trägt im Kanton Glarus kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Schwyz verlangt an der Linth 15 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. St. Gallen führt für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über den Vollzug der Fischereigesetzgebung (GS VI E/31/3)
Fassung
Vom 25.11.2014 (Stand 15.01.2019), in Kraft seit 28.01.2015; aktuelle Version in Kraft seit 15.01.2019 (Beschluss 22.01.2019, SBE 2019 02); keine künftige Version hängig (Abruf 31.07.2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Egli im Kanton Glarus sein?

Der Kanton Glarus legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Glarus?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Zürichsee und Obersee (Konkordatsgewässer). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Egli geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Egli im Kanton Glarus. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Egli zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Egli-Fangmass in anderen Kantonen

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