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Fangmass

Fangmass Egli im Kanton Genf

Das Fangmindestmass für den Egli beträgt im Kanton Genf 15 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartEgli (Perca fluviatilis)
KantonGenf (GE)
Fangmass Kanton15 cm
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeit01.05.–25.05.
FundstelleRPêche GE, art. 21 let. d et art. 15 al. 2 let. f RPêche GE

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

art. 15 al. 1 RPêche GE: «Die Länge des Fisches wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen.» Diese Regel entspricht Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01).

Was du dazu wissen solltest

Fangmindestmass 15 cm (art. 15 al. 2 let. f). Öffnungszeit (art. 21 let. d): vom 26. Mai bis zum 30. April → Schonzeit vom 1. bis 25. Mai. Im Genfersee untersteht das Egli dem Règlement Léman: Mass 15 cm und Schonzeit vom 1. bis 25. Mai. Die Werte des Genfersees stehen in der Variante «Genfersee» (Règlement Léman, SR 0.923.211, art. 38 und 39).

Abweichende Masse im Kanton Genf

In diesen Gewässern gilt für Egli ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Genfersee01.05.–25.05.15 cmart. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026

Genfersee:Fangmindestmass 15 cm (art. 38 al. 2 let. e) und Schonzeit vom 1. bis 25. Mai (art. 39 al. 1 let. d; ausgenommen sind Egli, die in den vier für die Berufsfischerei zugelassenen Reusen gefangen werden). Alle Forellen, Seesaiblinge und Egli, die von Angelfischerinnen und Angelfischern gefangen werden, müssen behalten werden und dürfen keinesfalls zurückgesetzt werden, auch nicht unterhalb des Fangmindestmasses; jeder Fang zählt in die Höchstzahlen nach art. 40. Höchstzahl: 100 Egli pro Tag (art. 40 let. d).

An der Kantonsgrenze

Der Egli muss im Kanton Genf 15 Zentimeter messen — und der Nachbarkanton am gemeinsamen Wasser verlangt dasselbe (Wallis). An dieser Grenze ändert sich nichts.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement d'application de la loi sur la pêche (RPêche) du 15 décembre 1999 (rs/GE M 4 06.01)
Fundstelle
art. 21 let. d et art. 15 al. 2 let. f RPêche GE
Fassung
du 15 décembre 1999, version consolidée en vigueur (état 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Egli im Kanton Genf sein?

Mindestens 15 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Genf?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Genfersee. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Egli geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Egli im Kanton Genf. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Egli zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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