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Fangmass

Fangmass Egli im Kanton Jura

Für den Egli ist im Kanton Jura ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartEgli (Perca fluviatilis)
KantonJura (JU)
Fangmass Kantonkein Fangmass
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitab 01.10
FundstelleRèglement pêche 2026-2029 JU, art. 12 lit. b et art. 19 du règlement 2026-2029

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die Länge der Fische wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen (art. 24 règlement sur l'exercice de la pêche 2026-2029; art. 16 der Ausführungsverordnung). Bei den Krebsen wird die Länge von der Spitze des Rostrums bis zum Ende des Schwanzes gemessen (art. 16 der Verordnung) — ihr Fang ist allerdings vollständig verboten (art. 20 al. 1 règlement). Fische, die einem Fangmindestmass unterstehen, dürfen nach dem Fang nicht verstümmelt werden, damit ihr Mass überprüfbar bleibt (art. 27 règlement).

Was du dazu wissen solltest

Abweichende Masse im Kanton Jura

In diesen Gewässern gilt für Egli ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Doubs, Abschnitt D2 (Landesgrenze bei Brémoncourt bis Saint-Ursanne)keine Schonzeitnicht abschliessend geklärtart. 11 al. 2 et art. 12 lit. b du règlement 2026-2029; accord Doubs RS 0.923.22

Doubs, Abschnitt D2 (Landesgrenze bei Brémoncourt bis Saint-Ursanne):Im Abschnitt D2 des Doubs darf das Egli zusätzlich vom 1. Oktober bis zum letzten Tag des Monats Februar gefischt werden (art. 11 al. 2, art. 12 lit. b); zusammen mit der ordentlichen Saison ist es dort somit praktisch ganzjährig fangbar (mit höchstens einer kurzen Unterbrechung zwischen Ende Februar und dem ersten Samstag im März). Ein allfälliges Fangmindestmass im Grenzabschnitt des Doubs richtet sich nach dem französisch-schweizerischen Abkommen (SR 0.923.22) und liess sich nicht abschliessend belegen (siehe die Lücken).

An der Kantonsgrenze

Der Egli trägt im Kanton Jura kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Basel-Stadt verlangt an der Birs 18 cm. Bern verlangt an der Birs und an der Sorne 15 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Solothurn, Basel-Landschaft und Neuenburg führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement sur l'exercice de la pêche durant la période 2026-2029 du 3 février 2026 (règlement du Gouvernement (fondé sur les art. 9 à 12, 39, 40 et 42 LPêche JU))
Fundstelle
art. 12 lit. b et art. 19 du règlement 2026-2029
Fassung
du 3 février 2026, en vigueur du 1er mars 2026 au 28 février 2030 (art. 36); c'est ce règlement pluriannuel — et non le recueil RSJU — qui fixe les périodes de pêche, les longueurs de capture et les émoluments
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Egli im Kanton Jura sein?

Der Kanton Jura legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Jura?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Doubs, Abschnitt D2 (Landesgrenze bei Brémoncourt bis Saint-Ursanne). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Egli geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Egli im Kanton Jura. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Egli zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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