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Fangmass

Fangmass Egli im Kanton Waadt

Für den Egli ist im Kanton Waadt ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartEgli (Perca fluviatilis)
KantonWaadt (VD)
Fangmass Kantonkein Fangmass
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeit01.05.–31.05.
FundstelleDirectives rivières 2025-2027, art. 44 et art. 48 (Perche) Directives 2025-2027

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die Längen werden nach art. 48 al. 1 der Weisungen 2025-2027 (und, wortgleich, art. 4 der Reglemente der Konkordate von Neuenburg und Murten) gemessen «von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse». Nach art. 51 der Weisungen darf die fischende Person keinesfalls den Kopf oder den Schwanz des gefangenen Fisches abschneiden oder die Filets ablösen, bevor sie zu Hause angekommen ist. art. 40 LPêche verbietet es, sich mit einem Fisch, der das vorgeschriebene Fangmindestmass nicht erreicht, näher als 20 m an einem Gewässer aufzuhalten.

Was du dazu wissen solltest

Abweichende Masse im Kanton Waadt

In diesen Gewässern gilt für Egli ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Genfersee01.05.–25.05.15 cmart. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026
Neuenburgersee15.04.–31.05.kein Fangmassart. 4 al. 1 et al. 2 RC-Pêche-NE 2025-2027
Murtensee15.04.–31.05.kein Fangmassart. 4 al. 1 et al. 2 RC-Pêche-Morat 2025-2027
Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter15.04.–31.05.15 cmart. 5 al. 1 Directives Joux 2023

Genfersee:Fangmindestmass 15 cm (art. 38 al. 2 let. e) und Schonzeit vom 1. bis 25. Mai (art. 39 al. 1 let. d; ausgenommen sind Egli, die in den vier für die Berufsfischerei zugelassenen Reusen gefangen werden). Alle Forellen, Seesaiblinge und Egli, die von Angelfischerinnen und Angelfischern gefangen werden, müssen behalten werden und dürfen keinesfalls zurückgesetzt werden, auch nicht unterhalb des Fangmindestmasses; jeder Fang zählt in die Höchstzahlen nach art. 40. Höchstzahl: 100 Egli pro Tag (art. 40 let. d).

Neuenburgersee:Kein Fangmindestmass; alle gefangenen Egli müssen behalten werden (art. 4 al. 2). Offen vom 01.01. bis 14.04. und vom 01.06. bis 31.12. → Schonzeit vom 15.04. bis 31.05. Fangzahl: 80 Egli pro Tag, 1800 pro Jahr (art. 31).

Murtensee:Kein Fangmindestmass; alle gefangenen Egli müssen behalten werden (art. 4 al. 2). Offen vom 01.01. bis 14.04. und vom 01.06. bis 31.12. → Schonzeit vom 15.04. bis 31.05. Fangzahl: 70 Egli pro Tag, 1500 pro Jahr (art. 31).

Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter:Fangmindestmass 15 cm. Die Fangzeit läuft vom 01.01. bis 14.04. und vom 01.06. bis 31.12. → Schonzeit vom 15.04. bis 31.05. Mit Netz oder Reuse gefangene Egli dürfen dennoch behalten werden (art. 5 al. 5).

An der Kantonsgrenze

Der Egli trägt im Kanton Waadt kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Bern verlangt an der Saane 15 cm. Wallis verlangt am Genfersee und an der Rhône 15 cm. Genf verlangt am Genfersee und an der Rhône 15 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Freiburg und Neuenburg führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Directives sur l'exercice de la pêche dans les rivières, petits lacs et étangs en 2025, 2026 et 2027 (directive départementale (DJES), sans numéro BLV)
Fundstelle
art. 44 et art. 48 (Perche) Directives 2025-2027
Fassung
du 03.12.2024, en vigueur du 01.01.2025 au 31.12.2027 (signée V. Venizelos)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Egli im Kanton Waadt sein?

Der Kanton Waadt legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Waadt?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Genfersee, Neuenburgersee, Murtensee, Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Egli geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Egli im Kanton Waadt. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Egli zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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