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Fangmass

Fangmass Egli im Kanton Zürich

Für den Egli ist im Kanton Zürich ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartEgli (Perca fluviatilis)
KantonZürich (ZH)
Fangmass Kantonkein Fangmass
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitkeine Schonzeit
FundstelleFiR ZH, § 20 FiR ZH (Tagesfanglimite 50 Egli); § 14 AB Zürichsee/Obersee (50 Stück)

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

§ 21 und § 27 FiR ZH: Fangmindestmasse werden «von der Kopf- bis zur Schwanzspitze» gemessen, bei Krebsen «vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende». Für Zürichsee und Obersee: § 5 AB Zürichsee/Obersee — «von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse».

Was du dazu wissen solltest

Das Egli wird im Zürcher Recht ausdrücklich genannt — aber nur bei den Tagesfanglimiten (50 Stück pro Person und Tag, sowohl nach § 20 FiR ZH als auch nach § 14 AB Zürichsee). In den Schonzeit- und Fangmasskatalogen (§§ 21, 26, 27 FiR ZH; §§ 4, 5 AB) kommt es nicht vor: keine Schonzeit, kein Fangmindestmass.

An der Kantonsgrenze

Der Egli trägt im Kanton Zürich kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Basel-Stadt verlangt am Rhein 18 cm. Schwyz verlangt am Zürichsee und an der Sihl 15 cm. Zug verlangt an der Sihl und an der Lorze 15 cm. Ebenso Schaffhausen (15 cm), Aargau (15 cm) und Thurgau (15 cm). Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Basel-Landschaft, St. Gallen und Graubünden führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereireglement (923.12)
Fundstelle
§ 20 FiR ZH (Tagesfanglimite 50 Egli); § 14 AB Zürichsee/Obersee (50 Stück)
Fassung
vom 22. September 2008, Fassung gemäss Änderung vom 18. Dezember 2025, vom UVEK genehmigt am 28. Januar 2026, rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2026 (OS Band 81, ABl 2026-01-09)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Egli im Kanton Zürich sein?

Der Kanton Zürich legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?

Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.

Weiter prüfen

Wann der Egli geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Egli im Kanton Zürich. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Egli zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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