Fangmass
Fangmass Egli im Kanton Basel-Stadt
Das Fangmindestmass für den Egli beträgt im Kanton Basel-Stadt 18 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Egli (Perca fluviatilis) |
| Kanton | Basel-Stadt (BS) |
| Fangmass Kanton | 18 cm |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Fundstelle | Anhang FiV BS, Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Anhang Ziff. 2 FiV BS: «Das Mindestmass der in Ziff. 1 bezeichneten Fische bezieht sich auf die Länge, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.» Das entspricht Art. 2 Abs. 2 VBGF (Krebse: vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende). § 13b Abs. 3 FiV BS: Fische, die das Fangmindestmass nicht erreichen, geschont oder geschützt sind, müssen sofort wieder sorgfältig in das Gewässer zurückgesetzt werden; lässt sich ein Fisch nicht ohne Verletzungen vom Haken lösen, ist der Angelhaken vom Vorfach abzuschneiden; die Fische sind mit angefeuchteten Händen oder nassen Tüchern möglichst schonend anzufassen. Umgekehrt gilt nach § 13b Abs. 4 FiV BS: Fische, welche die Fangkriterien gemäss Anhang erfüllen, dürfen nicht zurückgesetzt werden und müssen unmittelbar nach dem Fang tierschutzkonform getötet werden (faktisches Catch-and-Release-Verbot für massige, nicht geschonte Fische).
Was du dazu wissen solltest
Der Anhang führt den Barsch in der Tabelle auf und trägt in der Spalte «Schonzeiten» ausdrücklich «keine Schonzeit» ein — es handelt sich also um einen bewussten Verzicht auf eine Schonzeit, nicht um eine Regelungslücke.
An der Kantonsgrenze
Der Egli muss im Kanton Basel-Stadt 18 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Birs und Rhein grenzt der Kanton an 4 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Bern, Schaffhausen, Aargau und Thurgau verlangen je 15 cm — 3 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Zürich, Solothurn, Basel-Landschaft, St. Gallen und 2 weitere führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Anhang zur Fischereiverordnung — «Schonzeiten und Mindestfangmasse, geschützte Fisch- und Krebsarten» (SG 912.510 (Anhang))
- Fundstelle
- Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS
- Fassung
- Fassung vom 14. Oktober 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (KB 20.12.2025)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss der Egli im Kanton Basel-Stadt sein?
Mindestens 18 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?
Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.
Weiter prüfen
Wann der Egli geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Egli im Kanton Basel-Stadt. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Egli zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
Egli-Fangmass in anderen Kantonen
- Egli Fangmass Zürich
- Egli Fangmass Bern
- Egli Fangmass Luzern
- Egli Fangmass Uri
- Egli Fangmass Schwyz
- Egli Fangmass Obwalden
- Egli Fangmass Nidwalden
- Egli Fangmass Glarus
- Egli Fangmass Zug
- Egli Fangmass Solothurn
- Egli Fangmass Basel-Landschaft
- Egli Fangmass Schaffhausen
- Egli Fangmass Appenzell Ausserrhoden
- Egli Fangmass Appenzell Innerrhoden
- Egli Fangmass St. Gallen
- Egli Fangmass Graubünden
- Egli Fangmass Aargau
- Egli Fangmass Thurgau
- Egli Fangmass Freiburg
- Egli Fangmass Waadt
- Egli Fangmass Wallis
- Egli Fangmass Neuenburg
- Egli Fangmass Genf
- Egli Fangmass Jura
- Egli Fangmass Tessin