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Fangmass

Fangmass Nase im Kanton Obwalden

Die Nase wird im Fischereirecht im Kanton Obwalden nicht mit einem Fangmass geführt. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartNase (Chondrostoma nasus)
KantonObwalden (OW)
Fangmass Kantonim Kantonsrecht nicht geführt
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitganzjährig geschont
FundstelleMerkblatt OW 2026, Art. 2a Abs. 1 VBGF (SR 923.01) i. V. m. Anhang 1 VBGF (Gefährdungsstatus 1, E); Merkblatt über die Fischerei im Kanton Obwalden, Stand 1.1.2026, Tabelle «Schonzeiten» (ganzjährig in allen vier Gewässerspalten); für den Alpnachersee zusätzlich § 18 Abs. 1 Bst. i AB Vierwaldstättersee

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (Art. 2 Abs. 1 Schonvorschriften über die Fischerei, GDB 651.214; wortgleich § 19 Abs. 1 AB Vierwaldstättersee, GDB 651.311; entspricht Art. 2 Abs. 2 VBGF, SR 923.01).

Was du dazu wissen solltest

Ganzjähriges Fangverbot. Für den Alpnachersee ist die ganzjährige Schonung ausdrücklich im Konkordat verankert (§ 18 Abs. 1 Bst. i AB Vierwaldstättersee: 1. Januar bis 31. Dezember); für die übrigen Obwaldner Gewässer folgt sie aus Art. 2a VBGF und wird vom amtlichen Merkblatt 2026 bestätigt. Ein Fangmindestmass besteht nicht.

Abweichende Masse im Kanton Obwalden

In diesen Gewässern gilt für Nase ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Alpnachersee (Vierwaldstättersee)ganzjährig geschontim Kantonsrecht nicht geführt§ 18 Abs. 1 Bst. i AB Vierwaldstättersee (GDB 651.311): 1. Januar bis 31. Dezember

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Merkblatt über die Fischerei im Kanton Obwalden (Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Umwelt)
Fundstelle
Art. 2a Abs. 1 VBGF (SR 923.01) i. V. m. Anhang 1 VBGF (Gefährdungsstatus 1, E); Merkblatt über die Fischerei im Kanton Obwalden, Stand 1.1.2026, Tabelle «Schonzeiten» (ganzjährig in allen vier Gewässerspalten); für den Alpnachersee zusätzlich § 18 Abs. 1 Bst. i AB Vierwaldstättersee
Fassung
Stand 1. Januar 2026 (Dokument OW-#1794134-v2-Merkblatt_Fischerei_2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Nase im Kanton Obwalden sein?

Der Kanton Obwalden legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Obwalden?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Alpnachersee (Vierwaldstättersee). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Nase geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Nase im Kanton Obwalden. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Nase zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Nase-Fangmass in anderen Kantonen

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