Zum Inhalt springen

Fluss · JU · BE

Fischen in der Sorne

Jurassischer Fluss, der bei Delsberg die Birs erreicht.

Sorne — Fluss
Foto: Yesuitus2001 at de.wikipedia · CC BY-SA 2.5 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Beiss-Index Sorne

Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.

Messwerte werden geladen …

Wer hier Recht setzt

Die Sorne berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Geregelte Arten an der Sorne

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Sorne eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art JUBE
Bachforelle ab 01.10
25–32 cm
01.10.–15.03.
22 cm
eigene Regel für Sorne
Seeforelle im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
01.10.–15.03.
22 cm
eigene Regel für Sorne
Seesaibling im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
01.11.–31.12.
22 cm
Felchen im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
01.11.–31.12.
25 cm
Äsche ganzjährig geschont
kein Fangmass
ganzjährig geschont
kein Fangmass
Hecht ab 01.10
kein Fangmass
01.03.–30.04.
45 cm
Egli ab 01.10
kein Fangmass
keine Schonzeit
15 cm
Zander im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
01.04.–31.05.
kein Fangmass
Aal im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Karpfen ab 01.10
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Schleie ab 01.10
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Alet ab 01.10
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Rotauge ab 01.10
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Brachsme ab 01.10
kein Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Barbe 15.05.–15.07.
35 cm
im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
Nase ab 01.10
kein Fangmass
ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für die Sorne

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Kanton Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle BE Engstligen, Fildrich, Grischbach, Kiene mit Gorneren- und Spiggenbach, Kirel, Narrenbach, Reichenbach, Saane (Grenze VS/BE–Grenze BE/VD), Kleine Simme, Sorne, Suld, Urbach sowie alle staatlichen Pachtgewässer und privaten Fischgewässer des Oberlandes und des Berner Juras 01.10.–15.03. 22 cm Anhang 1 Bst. c Ziff. 1 FiDV
Seeforelle BE Engstligen, Fildrich, Grischbach, Kiene mit Gorneren- und Spiggenbach, Kirel, Narrenbach, Reichenbach, Saane (Grenze VS/BE–Grenze BE/VD), Kleine Simme, Sorne, Suld, Urbach sowie alle staatlichen Pachtgewässer und privaten Fischgewässer des Oberlandes und des Berner Juras 01.10.–15.03. 22 cm Anhang 1 Bst. c Ziff. 1 FiDV

Bachforelle, Engstligen, Fildrich, Grischbach, Kiene mit Gorneren- und Spiggenbach, Kirel, Narrenbach, Reichenbach, Saane (Grenze VS/BE–Grenze BE/VD), Kleine Simme, Sorne, Suld, Urbach sowie alle staatlichen Pachtgewässer und privaten Fischgewässer des Oberlandes und des Berner Juras: Für Urbach und Reichenbach gilt zusätzlich das Fangfenster nach Ziff. 14 (siehe eigene Variante).

Achtung bei 15 Arten: Die Anliegerkantone regeln Bachforelle, Seeforelle, Seesaibling, Felchen, Hecht, Egli, Zander, Aal, Karpfen, Schleie, Alet, Rotauge, Brachsme, Barbe, Nase unterschiedlich. Wer an der Sorne die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.

Messstation

StationDelémont (2640)
BetreiberBundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie
GemessenPegel · Abfluss
Höhe über Meerrund 408 m
Koordinaten47.3643, 7.351

Für dieses Gewässer misst der Bund keine Wassertemperatur — an Seen erfasst die BAFU nur den Pegel. Wir übertragen deshalb keine Temperatur von einem Zufluss: Ein See schichtet sich, ein Fluss nicht, und eine übernommene Zahl wäre schlicht falsch.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten an der Sorne?

Die Sorne grenzt an 2 Kantone: Jura, Bern. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.

Brauche ich an der Sorne ein Patent?

In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.

Warum steht hier keine Wassertemperatur?

Weil der Bund an Seen nur den Pegel misst. Die 83 Temperaturstationen der BAFU liegen an Flüssen. Die Temperatur eines Zuflusses auf den See zu übertragen wäre fachlich falsch — ein See schichtet sich, ein Fluss nicht. Deshalb lassen wir die Angabe hier weg, statt eine plausible Zahl zu erfinden.

Woher stammen die Messwerte?

Von der Messstation Delémont der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2640), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Jura, Patent Bern. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Jura, Freiangelrecht Bern.

Weitere Flüsse

Alle Gewässer im Überblick