Fluss · JU · BE
Fischen in der Sorne
Jurassischer Fluss, der bei Delsberg die Birs erreicht.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Beiss-Index Sorne
Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.
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Wer hier Recht setzt
Die Sorne berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Jura: Das jurassische Permis nennt die Gewässer, für die es gilt, ausdrücklich: Allaine, Birs, Doubs, Sorne und Scheulte (Art. 1 und 11 des Reglements 2026–2029).
- Bern: Bern führt Patent- und Pachtgewässer nebeneinander: Das Angelfischerpatent deckt drei grosse Seen, sechs Bergseen, fünf Stauseen und 27 Fliessgewässer, daneben verpachtet der Kanton rund 300 Gewässer — dort gilt ein Fischereipass oder eine Gastkarte der Pächterschaft (Art. 41 FiDV). Welche Kategorie für einen Abschnitt gilt, veröffentlicht der Kanton nur als Karte. Patent- und Pachtgewässer im Kanton Bern (Karte)
Geregelte Arten an der Sorne
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Sorne eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.
| Art | JU | BE |
|---|---|---|
| Bachforelle | ab 01.10 25–32 cm | 01.10.–15.03. 22 cm eigene Regel für Sorne |
| Seeforelle | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | 01.10.–15.03. 22 cm eigene Regel für Sorne |
| Seesaibling | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | 01.11.–31.12. 22 cm |
| Felchen | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | 01.11.–31.12. 25 cm |
| Äsche | ganzjährig geschont kein Fangmass | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Hecht | ab 01.10 kein Fangmass | 01.03.–30.04. 45 cm |
| Egli | ab 01.10 kein Fangmass | keine Schonzeit 15 cm |
| Zander | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | 01.04.–31.05. kein Fangmass |
| Aal | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
| Karpfen | ab 01.10 kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Schleie | ab 01.10 kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Alet | ab 01.10 kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Rotauge | ab 01.10 kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Brachsme | ab 01.10 kein Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Barbe | 15.05.–15.07. 35 cm | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Nase | ab 01.10 kein Fangmass | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Eigene Regeln für die Sorne
Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.
| Art | Kanton | Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Bachforelle | BE | Engstligen, Fildrich, Grischbach, Kiene mit Gorneren- und Spiggenbach, Kirel, Narrenbach, Reichenbach, Saane (Grenze VS/BE–Grenze BE/VD), Kleine Simme, Sorne, Suld, Urbach sowie alle staatlichen Pachtgewässer und privaten Fischgewässer des Oberlandes und des Berner Juras | 01.10.–15.03. | 22 cm | Anhang 1 Bst. c Ziff. 1 FiDV |
| Seeforelle | BE | Engstligen, Fildrich, Grischbach, Kiene mit Gorneren- und Spiggenbach, Kirel, Narrenbach, Reichenbach, Saane (Grenze VS/BE–Grenze BE/VD), Kleine Simme, Sorne, Suld, Urbach sowie alle staatlichen Pachtgewässer und privaten Fischgewässer des Oberlandes und des Berner Juras | 01.10.–15.03. | 22 cm | Anhang 1 Bst. c Ziff. 1 FiDV |
Bachforelle, Engstligen, Fildrich, Grischbach, Kiene mit Gorneren- und Spiggenbach, Kirel, Narrenbach, Reichenbach, Saane (Grenze VS/BE–Grenze BE/VD), Kleine Simme, Sorne, Suld, Urbach sowie alle staatlichen Pachtgewässer und privaten Fischgewässer des Oberlandes und des Berner Juras: Für Urbach und Reichenbach gilt zusätzlich das Fangfenster nach Ziff. 14 (siehe eigene Variante).
Achtung bei 15 Arten: Die Anliegerkantone regeln Bachforelle, Seeforelle, Seesaibling, Felchen, Hecht, Egli, Zander, Aal, Karpfen, Schleie, Alet, Rotauge, Brachsme, Barbe, Nase unterschiedlich. Wer an der Sorne die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.
Messstation
| Station | Delémont (2640) |
| Betreiber | Bundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie |
| Gemessen | Pegel · Abfluss |
| Höhe über Meer | rund 408 m |
| Koordinaten | 47.3643, 7.351 |
Für dieses Gewässer misst der Bund keine Wassertemperatur — an Seen erfasst die BAFU nur den Pegel. Wir übertragen deshalb keine Temperatur von einem Zufluss: Ein See schichtet sich, ein Fluss nicht, und eine übernommene Zahl wäre schlicht falsch.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten an der Sorne?
Die Sorne grenzt an 2 Kantone: Jura, Bern. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.
Brauche ich an der Sorne ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.
Warum steht hier keine Wassertemperatur?
Weil der Bund an Seen nur den Pegel misst. Die 83 Temperaturstationen der BAFU liegen an Flüssen. Die Temperatur eines Zuflusses auf den See zu übertragen wäre fachlich falsch — ein See schichtet sich, ein Fluss nicht. Deshalb lassen wir die Angabe hier weg, statt eine plausible Zahl zu erfinden.
Woher stammen die Messwerte?
Von der Messstation Delémont der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2640), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.
Weiter
Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Jura, Patent Bern. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Jura, Freiangelrecht Bern.