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Fluss · VS · VD · GE

Fischen in der Rhône

Hauptfluss des Wallis; die Messstelle Porte du Scex liegt kurz vor dem Genfersee, unterhalb davon folgt die Genfer Strecke.

Rhône — Fluss
Foto: Zairon · CC BY-SA 4.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Beiss-Index Rhône

Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Wassertemperatur der BAFU-Station Porte du Scex, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.

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Wer hier Recht setzt

Die Rhône berührt 3 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Geregelte Arten an der Rhône

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Rhône eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art VSVDGE
Bachforelle 01.11.–28.02.
24 cm
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
24 cm
mehrere Regeln — siehe unten
Seeforelle 05.10.–16.01.
35 cm
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
24 cm
ab 01.10
25 cm
Regenbogenforelle keine Schonzeit
24 cm
keine Schonzeit
kein Fangmass
ab 01.10
25 cm
Seesaibling keine Schonzeit
26 cm
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
kein Fangmass
nicht abschliessend geklärt
30 cm
Äsche ganzjährig geschont
kein Fangmass
ganzjährig geschont
kein Fangmass
ab 01.12
35 cm
eigene Regel für Rhône
Hecht 01.04.–31.05.
60 cm
15.03.–15.04.
kein Fangmass
01.04.–20.04.
45 cm
Egli 01.05.–31.05.
15 cm
01.05.–31.05.
kein Fangmass
01.05.–25.05.
15 cm
Zander im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
15.03.–15.04.
kein Fangmass
nicht abschliessend geklärt
nicht abschliessend geklärt
Aal im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
kein Fangmass
nicht abschliessend geklärt
nicht abschliessend geklärt
Barbe im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
01.05.–31.07.
kein Fangmass
nicht abschliessend geklärt
nicht abschliessend geklärt
Nase im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt
ganzjährig geschont
kein Fangmass
nicht abschliessend geklärt
nicht abschliessend geklärt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für die Rhône

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Kanton Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle GE Rhone, Abschnitte 1, 2 und 3 ab 01.12 25 cm art. 21 let. a et art. 15 al. 2 let. a ch. 1 RPêche GE
Bachforelle GE Rhone, Abschnitte 4 und 5 ab 01.11 35 cm art. 21 let. a et art. 15 al. 2 let. a ch. 1 RPêche GE
Äsche GE Rhone und Arve ab 01.12 35 cm art. 21 let. b ch. 1 RPêche GE

Bachforelle, Rhone, Abschnitte 1, 2 und 3: Mass 25 cm (Rhone, Abschnitte 1, 2, 3). Öffnungszeit verlängert bis zum 30. November (art. 21 let. a), daraus folgt eine Schonzeit vom 1. Dezember bis zum ersten Samstag im März. Achtung: Nach art. 18 let. a ist die Fischerei in der Rhone zwischen der Passerelle du Lignon und den Bojen oberhalb des Wehrs von Verbois sowie ab unterhalb der Brücke von La Plaine bis zum Verlassen des Kantonsgebiets ganzjährig offen; in diesen Strecken bleibt die artspezifische Schonzeit der Forelle vorbehalten.

Bachforelle, Rhone, Abschnitte 4 und 5: Mass 35 cm (Rhone, Abschnitte 4, 5). Öffnungszeit in den Abschnitten 4 und 5 verlängert bis zum 31. Oktober (art. 21 let. a), daraus folgt eine Schonzeit vom 1. November bis zum ersten Samstag im März. art. 18 let. d hält fest, dass Abschnitt 4 bis zur Brücke von La Plaine vom ersten Samstag im März bis zum 31. Oktober offen ist.

Äsche, Rhone und Arve: Öffnung verlängert bis zum 30. November in der Rhone und in der Arve → Schonzeit vom 1. Dezember bis zum ersten Samstag im Mai.

Achtung bei 11 Arten: Die Anliegerkantone regeln Bachforelle, Seeforelle, Regenbogenforelle, Seesaibling, Äsche, Hecht, Egli, Zander, Aal, Barbe, Nase unterschiedlich. Wer an der Rhône die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.

Messstation

StationPorte du Scex (2009)
BetreiberBundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie
GemessenPegel · Abfluss · Wassertemperatur
Höhe über Meerrund 382 m
Koordinaten46.3496, 6.8886

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten an der Rhône?

Die Rhône grenzt an 3 Kantone: Wallis, Waadt, Genf. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.

Brauche ich an der Rhône ein Patent?

In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.

Wie warm ist das Wasser in der Rhône?

Die aktuelle Wassertemperatur der BAFU-Station steht oben im Beiss-Index und wird alle zehn Minuten nachgeführt. Ab etwa 23 °C wird es für Salmoniden kritisch, und Kantone verhängen dann teils Hitze-Fischereiverbote.

Woher stammen die Messwerte?

Von der Messstation Porte du Scex der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2009), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Wallis, Patent Waadt, Patent Genf. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Wallis, Freiangelrecht Waadt, Freiangelrecht Genf.

Fischarten in der Rhône

Diese Arten führen wir mit einem Porträt, das die Rhône ausdrücklich nennt. Das ist eine Auswahl typischer Zielfische, keine vollständige Bestandsliste — welche Arten hier tatsächlich vorkommen und gefangen werden dürfen, richtet sich nach dem Erlass, der für dieses Gewässer gilt, und der Rechtstabelle oben.

Weitere Flüsse

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