See · BE
Fischen im Räterichsbodensee
Stausee der Kraftwerke Oberhasli unterhalb des Grimselsees.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Wer hier Recht setzt
Für den Räterichsbodensee gilt das Fischereirecht im Kanton Bern, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Bern: Bern führt Patent- und Pachtgewässer nebeneinander: Das Angelfischerpatent deckt drei grosse Seen, sechs Bergseen, fünf Stauseen und 27 Fliessgewässer, daneben verpachtet der Kanton rund 300 Gewässer — dort gilt ein Fischereipass oder eine Gastkarte der Pächterschaft (Art. 41 FiDV). Welche Kategorie für einen Abschnitt gilt, veröffentlicht der Kanton nur als Karte. Patent- und Pachtgewässer im Kanton Bern (Karte)
Geregelte Arten am Räterichsbodensee
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Räterichsbodensee eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.
| Art | BE |
|---|---|
| Bachforelle | 01.10.–15.03. 24 cm |
| Seeforelle | 01.10.–15.03. 24 cm eigene Regel für Räterichsbodensee |
| Seesaibling | 01.11.–31.12. 22 cm eigene Regel für Räterichsbodensee |
| Felchen | 01.11.–31.12. 25 cm |
| Äsche | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Hecht | 01.03.–30.04. 45 cm |
| Zander | 01.04.–31.05. kein Fangmass |
| Aal | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
| Nase | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Eigene Regeln für den Räterichsbodensee
Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.
| Art | Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Seeforelle | Aare (vom Stauwehr Räterichsbodensee bis zur Einmündung in den Brienzersee), Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Kander, Lombach, Lütschinen, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee, Saane (Grenze FR/BE bis Einmündung Aare), Schwarzwasser, Sense, Simme, Zulg und alle übrigen Gewässer und Gewässerabschnitte mit staatlichem oder privatem Fischereirecht | 01.10.–15.03. | 24 cm | Anhang 1 Bst. c Ziff. 4 FiDV |
| Seesaibling | Bergseen (Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee) | 01.11.–31.12. | 22 cm | Anhang 1 Bst. e Ziff. 2 FiDV |
Seeforelle, Aare (vom Stauwehr Räterichsbodensee bis zur Einmündung in den Brienzersee), Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Kander, Lombach, Lütschinen, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee, Saane (Grenze FR/BE bis Einmündung Aare), Schwarzwasser, Sense, Simme, Zulg und alle übrigen Gewässer und Gewässerabschnitte mit staatlichem oder privatem Fischereirecht: Dies ist der Auffangtatbestand für alle nicht eigens genannten Gewässer, einschliesslich der Bergseen nach Art. 1 Abs. 2 FiV.
Seesaibling, Bergseen (Arnensee, Engstlensee, Gelmersee, Mattenalpsee, Oeschinensee, Räterichsbodensee): Die Bergseen nach Art. 1 Abs. 2 FiV werden bei Bst. e nicht eigens genannt und fallen unter «allen übrigen Gewässern». In Bergseen ist das Weiterfischen nach dem Behändigen von sechs Edelfischen verboten (Art. 21 Abs. 4 FiDV); vom 1. November bis 31. Dezember dürfen die Angelruten nur mit je einem Schwimmer und einem Köder mit einfachem Haken bis höchstens drei Meter Tiefe oder mit der Trockenfliege eingesetzt werden (Art. 21 Abs. 3 FiDV).
Lage und Grösse
| Gewässertyp | See |
| Kantone | Bern |
| Höhe über Meer | rund 1762 m — über der 800-m-Schwelle von Art. 2 VBGF |
| Fläche | rund 0,62 km² |
| Koordinaten | 46.58457, 8.32849 |
Der Bund unterhält am Räterichsbodensee keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten am Räterichsbodensee?
Es gilt das Fischereirecht im Kanton Bern, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.
Brauche ich am Räterichsbodensee ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite im Kanton Bern.
Warum steht hier kein Beiss-Index?
Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.
Gilt hier ein anderes Forellen-Fangmass?
Ja. Der Räterichsbodensee liegt auf rund 1762 m über Meer. Art. 2 VBGF setzt das Fangmindestmass für Forellen nur in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m auf 35 cm; darüber gelten 22 cm als Untergrenze des Bundes. Der Kanton kann strenger sein.
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Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Bern. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Bern.