See · BE
Fischen im Blausee
Kleiner Bergsee bei Kandersteg in einem privaten Naturpark mit eigener Forellenzucht, bekannt für sein klares blaues Wasser.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Wer hier Recht setzt
Für den Blausee gilt das Fischereirecht im Kanton Bern, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Bern: Bern führt Patent- und Pachtgewässer nebeneinander: Das Angelfischerpatent deckt drei grosse Seen, sechs Bergseen, fünf Stauseen und 27 Fliessgewässer, daneben verpachtet der Kanton rund 300 Gewässer — dort gilt ein Fischereipass oder eine Gastkarte der Pächterschaft (Art. 41 FiDV). Welche Kategorie für einen Abschnitt gilt, veröffentlicht der Kanton nur als Karte. Patent- und Pachtgewässer im Kanton Bern (Karte)
Geregelte Arten am Blausee
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten für den jeweiligen Kanton.
| Art | BE |
|---|---|
| Bachforelle | 01.10.–15.03. 24 cm |
| Seeforelle | 01.09.–31.01. 45 cm |
| Seesaibling | 01.11.–31.12. 22 cm |
| Felchen | 01.11.–31.12. 25 cm |
| Äsche | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Hecht | 01.03.–30.04. 45 cm |
| Zander | 01.04.–31.05. kein Fangmass |
| Aal | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
| Nase | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Lage und Grösse
| Gewässertyp | See |
| Kantone | Bern |
| Höhe über Meer | rund 887 m — über der 800-m-Schwelle von Art. 2 VBGF |
| Fläche | rund 0,007 km² |
| Koordinaten | 46.5325, 7.66498 |
Der Bund unterhält am Blausee keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten am Blausee?
Es gilt das Fischereirecht im Kanton Bern, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.
Brauche ich am Blausee ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite im Kanton Bern.
Warum steht hier kein Beiss-Index?
Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.
Gilt hier ein anderes Forellen-Fangmass?
Ja. Der Blausee liegt auf rund 887 m über Meer. Art. 2 VBGF setzt das Fangmindestmass für Forellen nur in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m auf 35 cm; darüber gelten 22 cm als Untergrenze des Bundes. Der Kanton kann strenger sein.
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Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Bern. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Bern.