See · NE
Fischen im Lac des Brenets
Aufweitung des Doubs an der Grenze zu Frankreich, bekannt für den Saut-du-Doubs.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Beiss-Index Lac des Brenets
Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter. An Seen misst der Bund keine Wassertemperatur, dort trägt der Wert entsprechend weniger Faktoren.
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Wer hier Recht setzt
Für den Lac des Brenets gilt das Fischereirecht im Kanton Neuenburg, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Neuenburg: Für die Neuenburger Staatsgewässer gilt das Flusspatent nach dem Arrêté 2026.
Geregelte Arten am Lac des Brenets
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Lac des Brenets eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.
| Art | NE |
|---|---|
| Bachforelle | 01.10.–28.02. 30–35 cm eigene Regel für Lac des Brenets |
| Seeforelle | 26.10.–17.01. 40 cm |
| Seesaibling | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Felchen | 15.10.–28.02. 25 cm |
| Äsche | 01.10.–09.05. 30 cm |
| Hecht | 01.03.–15.06. 60 cm eigene Regel für Lac des Brenets |
| Egli | 15.04.–31.05. kein Fangmass |
| Zander | 01.03.–15.06. 40 cm |
| Wels | 15.05.–15.06. 50 cm |
| Aal | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Karpfen | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Schleie | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Alet | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Rotauge | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Brachsme | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Barbe | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Nase | ganzjährig geschont kein Fangmass |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Eigene Regeln für den Lac des Brenets
Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.
| Art | Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Bachforelle | Doubs, Gewässer der 1. Kategorie (Fliessgewässer) und der 2. Kategorie (Lac des Brenets, Stausee Moron und Stauhaltungen) | 01.10.–28.02. | 30–35 cm | art. 28 al. 1 let. a et al. 2 let. a en relation avec l'art. 30 Arrêté 2026 |
| Hecht | Doubs, Gewässer der 2. Kategorie (Lac des Brenets, Stausee Moron und Stauhaltungen) | 01.03.–15.06. | 60 cm | art. 28 al. 2 let. c en relation avec l'art. 30 al. 1 Arrêté 2026 |
Bachforelle, Doubs, Gewässer der 1. Kategorie (Fliessgewässer) und der 2. Kategorie (Lac des Brenets, Stausee Moron und Stauhaltungen): Offene Fangzeit für die Forelle vom 01.03. bis 30.09. → Schonzeit vom 01.10. bis 28.02. Fangfenster nach art. 30: Behalten werden dürfen nur Forellen von 30 bis 35 cm sowie solche ab 55 cm (das Feld «max» = 35 gibt nur den unteren Bereich wieder). Grundlage ist das französisch-schweizerische Abkommen über den Doubs (SR 0.923.22) und dessen Anwendungsreglement von 2018, das der Kanton umsetzt. Im Doubs höchstens 30 Salmoniden pro Jahr (art. 11 al. 2).
Hecht, Doubs, Gewässer der 2. Kategorie (Lac des Brenets, Stausee Moron und Stauhaltungen): Offene Fangzeit für den Hecht (und den Zander) vom 01.01. bis zum letzten Februartag und vom 16.06. bis 31.12. → komplementäre Schonzeit vom 01.03. bis 15.06. Fangmindestmass 60 cm, ausdrücklich nur in den Gewässern 2. Kategorie. Höchstens 3 Hechte pro Tag (art. 37).
Messstation
| Station | Les Brenets (2057) |
| Betreiber | Bundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie |
| Gemessen | Pegel |
| Höhe über Meer | rund 750 m |
| Koordinaten | 47.0698, 6.7139 |
Für dieses Gewässer misst der Bund keine Wassertemperatur — an Seen erfasst die BAFU nur den Pegel. Wir übertragen deshalb keine Temperatur von einem Zufluss: Ein See schichtet sich, ein Fluss nicht, und eine übernommene Zahl wäre schlicht falsch.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten am Lac des Brenets?
Es gilt das Fischereirecht im Kanton Neuenburg, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.
Brauche ich am Lac des Brenets ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite im Kanton Neuenburg.
Warum steht hier keine Wassertemperatur?
Weil der Bund an Seen nur den Pegel misst. Die 83 Temperaturstationen der BAFU liegen an Flüssen. Die Temperatur eines Zuflusses auf den See zu übertragen wäre fachlich falsch — ein See schichtet sich, ein Fluss nicht. Deshalb lassen wir die Angabe hier weg, statt eine plausible Zahl zu erfinden.
Woher stammen die Messwerte?
Von der Messstation Les Brenets der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2057), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.
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Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Neuenburg. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Neuenburg.