See · NE
Fischen im Lac de Moron
Aufstau des Doubs an der Grenze zu Frankreich.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Wer hier Recht setzt
Für den Lac de Moron gilt das Fischereirecht im Kanton Neuenburg, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Neuenburg: Für die Neuenburger Staatsgewässer gilt das Flusspatent nach dem Arrêté 2026.
Geregelte Arten am Lac de Moron
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten für den jeweiligen Kanton.
| Art | NE |
|---|---|
| Bachforelle | 01.10.–28.02. 25–32 cm |
| Seeforelle | 26.10.–17.01. 40 cm |
| Seesaibling | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Felchen | 15.10.–28.02. 25 cm |
| Äsche | 01.10.–09.05. 30 cm |
| Hecht | 01.03.–30.04. 45 cm |
| Egli | 15.04.–31.05. kein Fangmass |
| Zander | 01.03.–15.06. 40 cm |
| Wels | 15.05.–15.06. 50 cm |
| Aal | ganzjährig geschont kein Fangmass |
| Karpfen | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Schleie | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Alet | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Rotauge | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Brachsme | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Barbe | 01.10.–28.02. kein Fangmass |
| Nase | ganzjährig geschont kein Fangmass |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Lage und Grösse
| Gewässertyp | See |
| Kantone | Neuenburg |
| Höhe über Meer | rund 693 m |
| Fläche | rund 0,64 km² |
| Koordinaten | 47.08994, 6.7333 |
Der Bund unterhält am Lac de Moron keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten am Lac de Moron?
Es gilt das Fischereirecht im Kanton Neuenburg, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.
Brauche ich am Lac de Moron ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite im Kanton Neuenburg.
Warum steht hier kein Beiss-Index?
Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Aus den Fischereierlassen der Anliegerkantone und den Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF, jeweils mit Fundstelle und Fassungsstand auf den verlinkten Kantonsseiten. Lage und Ausdehnung des Gewässers stammen aus OpenStreetMap.
Weiter
Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Neuenburg. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Neuenburg.