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Fluss · GR

Fischen in der Moesa

Fluss des Misox, der die Bündner Südtäler entwässert.

Moesa — Fluss
Foto: Adrian Michael · CC BY-SA 3.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Beiss-Index Moesa

Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.

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Wer hier Recht setzt

Für die Moesa gilt das Fischereirecht im Kanton Graubünden, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Geregelte Arten an der Moesa

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für die Moesa eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art GR
Bachforelle mehrere Regeln — siehe unten
Seeforelle ab 15.07
im Kantonsrecht nicht geführt
eigene Regel für Moesa
Äsche ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
eigene Regel für Moesa
Aal ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Nase ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für die Moesa

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle Moesa, Abschnitte 803–806 (Pian San Giacomo bis Kantonsgrenze) keine Schonzeit 26 cm Anhang 1 Ziff. II Bst. H FBV
Bachforelle Traversagna (843), Brücke Sant'Anna bis Einmündung Moesa keine Schonzeit 26 cm Anhang 1 Ziff. II Bst. H FBV
Bachforelle Alpenrhein (301–305), Vorderrhein (104–108), Hinterrhein (207–209), Landquart unterhalb der Chlus (336), Moesa (804–806), Traversagna (843) — nur See- und Bachforellen ab 50 cm ab 15.07 im Kantonsrecht nicht geführt Art. 15 Abs. 1 FBV
Seeforelle Alpenrhein (301–305), Vorderrhein (104–108), Hinterrhein (207–209), Landquart unterhalb der Chlus (336), Moesa (804–806), Traversagna (843) — nur See- und Bachforellen ab 50 cm ab 15.07 im Kantonsrecht nicht geführt Art. 15 Abs. 1 FBV
Äsche Einzugsgebiet der Moesa (Moesa, Calancasca und Seitengewässer) sowie Inn unterhalb S-chanf (408–413) ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt Art. 3 Abs. 2 FBV

Bachforelle, Moesa, Abschnitte 803–806 (Pian San Giacomo bis Kantonsgrenze): Auf den Abschnitten 804–806 zusätzlich Schonzeit für Forellen ab 50 cm ab 15. Juli (Art. 15 FBV). Auf Abschnitt 804 zwischen Pont del Sass und Pont Poént: Tagesfanglimit zwei Edelfische, nur Einfachhaken, nur gebundene Kunstfliegen (Art. 22 Abs. 5, Art. 27 Abs. 3, Art. 37 Abs. 2 FBV).

Bachforelle, Traversagna (843), Brücke Sant'Anna bis Einmündung Moesa: Zusätzlich Schonzeit für Forellen ab 50 cm ab 15. Juli (Art. 15 FBV).

Bachforelle, Alpenrhein (301–305), Vorderrhein (104–108), Hinterrhein (207–209), Landquart unterhalb der Chlus (336), Moesa (804–806), Traversagna (843) — nur See- und Bachforellen ab 50 cm: In diesen Gewässern gilt für See- und Bachforellen ab 50 cm eine Schonzeit ab 15. Juli. Die FBV nennt nur den Beginn; die Schonzeit läuft bis zum Ende der jeweiligen Fangzeit und damit bis zur nächsten Saisoneröffnung. Unterhalb von 50 cm bleibt das gewässerspezifische Fangmass nach Anhang 1 Ziff. II massgebend.

Seeforelle, Alpenrhein (301–305), Vorderrhein (104–108), Hinterrhein (207–209), Landquart unterhalb der Chlus (336), Moesa (804–806), Traversagna (843) — nur See- und Bachforellen ab 50 cm: Schonzeit ab 15. Juli für See- und Bachforellen ab 50 cm; die FBV nennt nur den Beginn.

Äsche, Einzugsgebiet der Moesa (Moesa, Calancasca und Seitengewässer) sowie Inn unterhalb S-chanf (408–413): Die Äsche ist dort ganzjährig geschützt (Fassung in Kraft seit 01.01.2026).

Messstation

StationLumino, Sassello (2420)
BetreiberBundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie
GemessenPegel · Abfluss
Höhe über Meerrund 240 m
Koordinaten46.2231, 9.0558

Für dieses Gewässer misst der Bund keine Wassertemperatur — an Seen erfasst die BAFU nur den Pegel. Wir übertragen deshalb keine Temperatur von einem Zufluss: Ein See schichtet sich, ein Fluss nicht, und eine übernommene Zahl wäre schlicht falsch.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten an der Moesa?

Es gilt das Fischereirecht im Kanton Graubünden, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.

Brauche ich an der Moesa ein Patent?

In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite im Kanton Graubünden.

Warum steht hier keine Wassertemperatur?

Weil der Bund an Seen nur den Pegel misst. Die 83 Temperaturstationen der BAFU liegen an Flüssen. Die Temperatur eines Zuflusses auf den See zu übertragen wäre fachlich falsch — ein See schichtet sich, ein Fluss nicht. Deshalb lassen wir die Angabe hier weg, statt eine plausible Zahl zu erfinden.

Woher stammen die Messwerte?

Von der Messstation Lumino, Sassello der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2420), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Graubünden. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Graubünden.

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