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Fangmass

Fangmass Regenbogenforelle im Kanton Genf

Das Fangmindestmass für die Regenbogenforelle beträgt im Kanton Genf 25 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartRegenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)
KantonGenf (GE)
Fangmass Kanton25 cm
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitab 01.10
FundstelleRPêche GE, art. 21 let. a et art. 15 al. 2 let. a RPêche GE

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

art. 15 al. 1 RPêche GE: «Die Länge des Fisches wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen.» Diese Regel entspricht Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01).

Was du dazu wissen solltest

Die Regenbogenforelle ist in art. 15 al. 2 let. a RPêche ausdrücklich genannt, gleichrangig mit Bach- und Seeforelle; dieselben Masse und Zeiten je nach Fliessgewässer (siehe Slug bachforelle).

An der Kantonsgrenze

Die Regenbogenforelle muss im Kanton Genf 25 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Genfersee und Rhône grenzt der Kanton an einen Nachbarn, der etwas anderes verlangt. Wallis verlangt je 24 cm — 1 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Waadt führt für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement d'application de la loi sur la pêche (RPêche) du 15 décembre 1999 (rs/GE M 4 06.01)
Fundstelle
art. 21 let. a et art. 15 al. 2 let. a RPêche GE
Fassung
du 15 décembre 1999, version consolidée en vigueur (état 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Regenbogenforelle im Kanton Genf sein?

Mindestens 25 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?

Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.

Weiter prüfen

Wann die Regenbogenforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Regenbogenforelle im Kanton Genf. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Regenbogenforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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