Fangmass
Fangmass Regenbogenforelle im Kanton Freiburg
Für die Regenbogenforelle ist im Kanton Freiburg ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) |
| Kanton | Freiburg (FR) |
| Fangmass Kanton | kein Fangmass |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Fundstelle | OPêche FR, art. 12 al. 5 OPêche; annexe 2 OPêche (e contrario); art. 30 R concordat Morat (annexe 3); art. 30 R concordat Neuchâtel (annexe 4) |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Die Länge wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen (art. 12 al. 6 OPêche; art. 4 al. 1 des Reglements des Konkordats von Murten; art. 4 al. 1 des Reglements des Konkordats von Neuenburg). Solange sich die fischende Person am Gewässer aufhält, ist es ihr verboten, die Fische so zu verstümmeln, dass ihr Mass und ihre Zahl nicht mehr feststellbar sind (art. 10 al. 3 OPêche; art. 29 al. 4 des Reglements des Konkordats von Murten). Wer fischt, muss ein geeichtes Messgerät auf sich tragen (art. 11 al. 1 let. d OPêche).
Was du dazu wissen solltest
- Die Regenbogenforelle ist nicht einheimischSie fehlt in Anhang 2 OPêche (Liste der einheimischen Arten) und wird in Anhang 3 des Konkordats von Murten und in Anhang 4 des Konkordats von Neuenburg ausdrücklich als fremde beziehungsweise unerwünschte Art genannt. Als nicht einheimischer Fisch darf sie nicht zurückgesetzt werden und ist unmittelbar nach dem Fang zu töten (art. 12 al. 5 OPêche; Murtensee art. 30; Neuenburgersee art. 30). Es bestehen daher weder eine eigene Schonzeit noch ein eigenes Fangmindestmass; die Fischerei ist nur während der allgemeinen Saison des betreffenden Gewässers möglich. Der Text sagt nicht klar, ob eine gefangene Regenbogenforelle an die Fangzahlen der «Forelle» anzurechnen ist (art. 18 und 19 OPêche beziehungsweise art. 31 der Konkordate).
An der Kantonsgrenze
Die Regenbogenforelle trägt im Kanton Freiburg kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Wallis verlangt an der Saane 24 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Bern, Waadt und Neuenburg führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Ordonnance sur l'exercice de la pêche à permis en 2025, 2026 et 2027 (OPêche) (RSF 923.12)
- Fundstelle
- art. 12 al. 5 OPêche; annexe 2 OPêche (e contrario); art. 30 R concordat Morat (annexe 3); art. 30 R concordat Neuchâtel (annexe 4)
- Fassung
- du 01.10.2024, version entrée en vigueur le 01.01.2026 (Annexe 3 modifiée le 15.12.2025, ROF 2025_109); articles 8 à 23, 28 à 67 et Annexes 1–2 approuvés par le DETEC le 22.01.2025
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Regenbogenforelle im Kanton Freiburg sein?
Der Kanton Freiburg legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?
Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.
Weiter prüfen
Wann die Regenbogenforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Regenbogenforelle im Kanton Freiburg. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Regenbogenforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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