Fangmass
Fangmass Regenbogenforelle im Kanton Tessin
Das Fangmindestmass für die Regenbogenforelle beträgt im Kanton Tessin 22 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) |
| Kanton | Tessin (TI) |
| Fangmass Kanton | 22 cm |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Fundstelle | RALCSP, art. 22 cpv. 1 RALCSP |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Das RALCSP bestimmt nicht, wie die Länge eines Fisches gemessen wird: Die einzigen Messvorschriften der Verordnung betreffen den Garndurchmesser und die Maschenweite der Netze (all. 1 art. 4 und all. 2 art. 4 RALCSP). Es gilt daher die Bundesregel von Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Art. 22 cpv. 2 RALCSP hält zudem fest, dass es während des Fischens verboten ist, Fische mitzuführen, die kürzer sind als das für das befischte Gewässer geltende Fangmindestmass, und dass solche Fische auch nicht als Köder verwendet werden dürfen.
Was du dazu wissen solltest
Einheitliches Fangmindestmass für Fliessgewässer, Bergseen und Stauseen. Für die Art ist kein eigener Schutzzeitraum festgelegt: Es gilt die Fangzeit nach art. 2 cpv. 1 RALCSP. Die Art fällt unter die Kontingente «zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen» nach art. 22 cpv. 3-8.
Abweichende Masse im Kanton Tessin
In diesen Gewässern gilt für Regenbogenforelle ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Lago Maggiore | 26.09.–20.12. | 40 cm | all. 1 art. 1 cpv. 1 |
| Luganersee | 26.09.–20.12. | 40 cm | all. 2 art. 1 cpv. 1 RALCSP |
| Tresa | 30.09.–15.03. | 22 cm | all. 3 art. 2 cpv. 2 (periodo di divieto) e all. 3 art. 6 cpv. 1 (lunghezza minima) RALCSP |
Lago Maggiore:Anhang 1 führt die Sammelposition «Trota» ohne Trennung der Arten: Der Wert gilt deshalb auch für diese Art. Tagesfang für Patente der Typen D und T: 15 Salmoniden (Forellen, Saiblinge und Felchen), davon höchstens 5 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen (all. 1 art. 1 cpv. 1 nota 2). Während der Schonzeit der Forelle sind die molagna und die cavedanera (auch cane genannt) verboten, und beim Schleppfischen dürfen Köder unter 18 cm Länge nicht verwendet werden (all. 1 tabella 2). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.
Luganersee:Anhang 2 führt die Sammelposition «Trota» ohne Trennung der Arten: Der Wert gilt deshalb auch für diese Art. Anhang 2 regelt die «trota» als eine einzige Kategorie, ohne Bachforelle, Seeforelle, Marmorierte Forelle und Regenbogenforelle zu unterscheiden. Inhaberinnen und Inhaber von Patenten der Typen D und T dürfen täglich höchstens 15 Salmoniden (Forellen, Saiblinge und Felchen) fangen, davon höchstens 5 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen (nota 1). Während der Schonzeit der Forelle sind die molagna (Forellen-Schleppschnur, tirlindana da trota) und die cavedanera (cane) verboten, und beim Schleppfischen dürfen Köder unter 18 cm Länge weder natürlich noch künstlich verwendet werden (all. 2 tabella 4). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.
Tresa:All. 3 art. 2 cpv. 2 verwendet den Sammelbegriff «le trote» (die Forellen), ohne zu sagen, ob die Regenbogenforelle darunter fällt; die Schonzeit ist deshalb in vorsichtiger Lesart wiedergegeben. Das Fangmindestmass von 22 cm ist dagegen ausdrücklich genannt. Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Regolamento di applicazione della legge cantonale sulla pesca e sulla protezione dei pesci e dei gamberi indigeni del 15 ottobre 1996 (923.110)
- Fundstelle
- art. 22 cpv. 1 RALCSP
- Fassung
- stato 6 febbraio 2026 (raccolta delle leggi aggiornata al BU 27/2026 del 07.08.2026)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Regenbogenforelle im Kanton Tessin sein?
Mindestens 22 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Tessin?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Lago Maggiore, Luganersee, Tresa. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann die Regenbogenforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Regenbogenforelle im Kanton Tessin. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Regenbogenforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
Regenbogenforelle-Fangmass in anderen Kantonen
- Regenbogenforelle Fangmass Zürich
- Regenbogenforelle Fangmass Bern
- Regenbogenforelle Fangmass Luzern
- Regenbogenforelle Fangmass Uri
- Regenbogenforelle Fangmass Schwyz
- Regenbogenforelle Fangmass Obwalden
- Regenbogenforelle Fangmass Nidwalden
- Regenbogenforelle Fangmass Glarus
- Regenbogenforelle Fangmass Zug
- Regenbogenforelle Fangmass Solothurn
- Regenbogenforelle Fangmass Basel-Stadt
- Regenbogenforelle Fangmass Basel-Landschaft
- Regenbogenforelle Fangmass Schaffhausen
- Regenbogenforelle Fangmass Appenzell Ausserrhoden
- Regenbogenforelle Fangmass Appenzell Innerrhoden
- Regenbogenforelle Fangmass St. Gallen
- Regenbogenforelle Fangmass Graubünden
- Regenbogenforelle Fangmass Aargau
- Regenbogenforelle Fangmass Thurgau
- Regenbogenforelle Fangmass Freiburg
- Regenbogenforelle Fangmass Waadt
- Regenbogenforelle Fangmass Wallis
- Regenbogenforelle Fangmass Neuenburg
- Regenbogenforelle Fangmass Genf
- Regenbogenforelle Fangmass Jura