Fangmass
Fangmass Regenbogenforelle im Kanton Bern
Die Regenbogenforelle wird im Fischereirecht im Kanton Bern nicht mit einem Fangmass geführt. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) |
| Kanton | Bern (BE) |
| Fangmass Kanton | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Fundstelle | keine kantonale Fundstelle |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Der Kanton Bern regelt die Messweise nicht selbst. Anhang 1 FiDV gibt die Fangmindestmasse und Fangfenster in Zentimetern an, ohne die Messstrecke zu definieren; es gilt daher Artikel 2 Absatz 2 VBGF (SR 923.01): gemessen wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ergänzend verbietet Artikel 3 Absatz 4 FiDV, Fische und Krebse mit einem Fangmindestmass zu verstümmeln. Artikel 3 Absatz 3 FiDV bestimmt, dass bei der Kontrolle vorgefundene Fische und Krebse als in demjenigen Gewässer gefangen gelten, an dem sich die Fischerin oder der Fischer aufhält.
Was du dazu wissen solltest
Die Regenbogenforelle ist in Anhang 1 FiDV nicht aufgeführt; der Kanton Bern legt für sie weder Schonzeit noch Fangmindestmass fest. Die Position «Bach- bzw. Seeforelle» erfasst nach ihrem Wortlaut nur Salmo trutta. Ob Regenbogenforellen zu den «Forellen» der Fangzahlbeschränkung von Art. 14 FiDV zählen, ergibt sich aus dem Verordnungstext nicht eindeutig.
An der Kantonsgrenze
Die Regenbogenforelle trägt im Kanton Bern kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Wallis verlangt an der Saane 24 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und 5 weitere führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Regenbogenforelle im Kanton Bern sein?
Der Kanton Bern legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?
Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.
Weiter prüfen
Wann die Regenbogenforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Regenbogenforelle im Kanton Bern. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Regenbogenforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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