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See · GR

Fischen im Lej da Champfèr

Oberengadiner See zwischen Silvaplanersee und St. Moritzersee.

Lej da Champfèr — See
Foto: Adrian Michael · CC BY-SA 3.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Wer hier Recht setzt

Für den Lej da Champfèr gilt das Fischereirecht im Kanton Graubünden, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Geregelte Arten am Lej da Champfèr

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Lej da Champfèr eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art GR
Bachforelle keine Schonzeit
26 cm
eigene Regel für Lej da Champfèr
Äsche bis und mit 14.06
32 cm
Aal ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Nase ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für den Lej da Champfèr

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle Oberengadiner Talseen: Lej da Segl/Silsersee (4001), Lej da Silvaplauna/Silvaplanersee (4002), Lej da Champfèr/Champfèrersee (4003), Lej da San Murezzan/St. Moritzersee (4004) keine Schonzeit 26 cm Anhang 1 Ziff. II Bst. D FBV

Bachforelle, Oberengadiner Talseen: Lej da Segl/Silsersee (4001), Lej da Silvaplauna/Silvaplanersee (4002), Lej da Champfèr/Champfèrersee (4003), Lej da San Murezzan/St. Moritzersee (4004): Fangzeit bis 30. September (Anhang 2 FBV). Bootsfischerei nur im Rahmen der privaten Bootsfischereirechte zulässig (Art. 28 Abs. 3 FBV).

Lage und Grösse

GewässertypSee
KantoneGraubünden
Höhe über Meerrund 1791 m — über der 800-m-Schwelle von Art. 2 VBGF
Flächerund 0,53 km²
Koordinaten46.46685, 9.8036

Der Bund unterhält am Lej da Champfèr keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten am Lej da Champfèr?

Es gilt das Fischereirecht im Kanton Graubünden, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.

Brauche ich am Lej da Champfèr ein Patent?

In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite im Kanton Graubünden.

Warum steht hier kein Beiss-Index?

Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.

Gilt hier ein anderes Forellen-Fangmass?

Ja. Der Lej da Champfèr liegt auf rund 1791 m über Meer. Art. 2 VBGF setzt das Fangmindestmass für Forellen nur in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m auf 35 cm; darüber gelten 22 cm als Untergrenze des Bundes. Der Kanton kann strenger sein.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Graubünden. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Graubünden.

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