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See · ZH

Fischen im Türlersee

Zürcher Pacht- und Privatsee am Albis mit Freiangelrecht — einer von vier Seen, an denen der Kanton das Fischen ohne Patent zulässt.

Türlersee — See
Foto: Adrian Michael · CC BY-SA 4.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Wer hier Recht setzt

Für den Türlersee gilt das Fischereirecht im Kanton Zürich, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Was hier zusätzlich gilt

Gerätevorschriften und Tagesfanglimiten (Greifensee und Pfäffikersee sowie die Pacht- und Privatgewässer, darunter der Türlersee)
Fischereireglement des Kantons Zürich vom 18. Dezember 2025, §§ 16–20, wiedergegeben im amtlichen Auszug «Fischereivorschriften für die Angelfischerei» (Fassung 2026-03) · Amtlicher Auszug im Original

Für diese Seengruppe gilt ein eigener Abschnitt des Fischereireglements. Er regelt nicht, wann und wie gross — das steht in der Tabelle oben —, sondern womit und wie viel.

Schiffsmelde- und Reinigungspflicht bei Gewässerwechsel
Kanton Zürich, in Kraft seit 1. April 2025 · Erlass im Original

Im September 2024 wurde die Quaggamuschel im Zürichsee gefunden. Der Kanton sperrte darauf das Einwassern immatrikulierter Schiffe in Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee und ersetzte die Sperre per 1. April 2025 durch eine Melde- und Reinigungspflicht.

Wiedergegeben ist, was das Fischen betrifft. Massgeblich ist der verlinkte Erlass in seiner geltenden Fassung. Ohne Gewähr.

Ohne Patent fischen?

Der Türlersee trägt ein Freiangelrecht: Vom Ufer aus darf ohne Patent gefischt werden.

Das Freiangelrecht nimmt die Patentpflicht ab — mehr nicht. Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Regeln zu Köder und Haken gelten unverändert; welche das sind, steht auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons mit Fundstelle.

Geregelte Arten am Türlersee

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Türlersee eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art ZH
Bachforelle 01.10.–25.12.
40 cm
eigene Regel für Türlersee
Seeforelle 01.10.–25.12.
40 cm
Seesaibling 01.10.–25.12.
25 cm
Felchen 20.11.–31.12.
25 cm
eigene Regel für Türlersee
Äsche ganzjährig geschont
35 cm
Lachs ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Hecht 01.03.–30.04.
45 cm
eigene Regel für Türlersee
Zander 01.04.–31.05.
40 cm
eigene Regel für Türlersee
Aal ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Nase ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für den Türlersee

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen 01.10.–25.12. 40 cm § 21 FiR ZH («Bach-/Seeforelle»)
Felchen Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen (Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen) 20.11.–31.12. 25 cm § 21 FiR ZH
Hecht Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen (Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen) 01.03.–30.04. 45 cm § 21 FiR ZH
Zander Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen (Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen) 01.04.–31.05. 40 cm § 21 FiR ZH

Bachforelle, Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen: Tagesfanglimite 2 Forellen (§ 20 FiR ZH).

Felchen, Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen (Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen): Tagesfanglimite 10 Felchen (§ 20 FiR ZH).

Hecht, Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen (Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen): Tagesfanglimite 5 Hechte (§ 20 FiR ZH).

Lage und Grösse

GewässertypSee
KantoneZürich
Höhe über Meerrund 643 m
Flächerund 0,49 km²
Koordinaten47.26833, 8.50278

Der Bund unterhält am Türlersee keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten am Türlersee?

Es gilt das Fischereirecht im Kanton Zürich, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.

Darf ich am Türlersee ohne Patent fischen?

Ja, vom Ufer aus. Zürich gewährt hier ein Freiangelrecht. Es befreit von der Patentpflicht, sonst von nichts: Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Vorgaben zu Rute, Köder und Haken gelten weiter. Sie stehen mit Fundstelle auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons.

Brauche ich am Türlersee ein Patent?

Für alles, was über die Freiangelei hinausgeht, ja. Das Freiangelrecht deckt hier nur das Fischen vom Ufer mit einfachem Gerät ab; wer mehr Ruten führen, vom Boot fischen oder anderes Gerät einsetzen will, braucht eine Fangberechtigung. Welche Patentarten es gibt und was sie kosten, steht auf der Patentseite im Kanton Zürich.

Warum steht hier kein Beiss-Index?

Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Aus den Fischereierlassen der Anliegerkantone und den Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF, jeweils mit Fundstelle und Fassungsstand auf den verlinkten Kantonsseiten. Lage und Ausdehnung des Gewässers stammen aus OpenStreetMap.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Zürich. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Zürich.

Fischarten im Türlersee

Diese Arten führen wir mit einem Porträt, das der Türlersee ausdrücklich nennt. Das ist eine Auswahl typischer Zielfische, keine vollständige Bestandsliste — welche Arten hier tatsächlich vorkommen und gefangen werden dürfen, richtet sich nach dem Erlass, der für dieses Gewässer gilt, und der Rechtstabelle oben.

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