See · ZH
Fischen im Türlersee
Zürcher Pacht- und Privatsee am Albis mit Freiangelrecht — einer von vier Seen, an denen der Kanton das Fischen ohne Patent zulässt.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Wer hier Recht setzt
Für den Türlersee gilt das Fischereirecht im Kanton Zürich, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- Zürich: Der Türlersee ist als Revier verpachtet, trägt zugleich das Freiangelrecht des Kantons und ist über ein Tagespatent zugänglich. Für mehr als die Freiangel führt der Weg deshalb über die Pächterin des Reviers oder über das Tagespatent. Fischereirevierverzeichnis des Kantons Zürich
Was hier zusätzlich gilt
Gerätevorschriften und Tagesfanglimiten (Greifensee und Pfäffikersee sowie die Pacht- und Privatgewässer, darunter der Türlersee)
Fischereireglement des Kantons Zürich vom 18. Dezember 2025, §§ 16–20, wiedergegeben im amtlichen Auszug «Fischereivorschriften für die Angelfischerei» (Fassung 2026-03) · Amtlicher Auszug im Original
Für diese Seengruppe gilt ein eigener Abschnitt des Fischereireglements. Er regelt nicht, wann und wie gross — das steht in der Tabelle oben —, sondern womit und wie viel.
- Vom Ufer aus dürfen mit einer Fischereiberechtigung höchstens zwei Ruten oder Handschnüre geführt werden; eine zusätzliche Freiangel ist in den Seen mit Freiangelrecht nicht erlaubt. Gefischt wird vom trockenen Ufer — gehakte Fische dürfen aber auch im Wasser stehend gelandet werden. (§ 16 Fischereireglement ZH)
- Vom stehenden Boot aus sind höchstens drei Ruten oder Handschnüre pro Person zulässig. (§ 17 Fischereireglement ZH)
- Beim Schleppangeln dürfen pro Person höchstens sechs Köder geschleppt werden. (§ 18 Fischereireglement ZH)
- Einzelhaken mit Widerhaken sind nur mit Sachkundeausweis erlaubt; Gäste in Begleitung einer sachkundigen Person dürfen sie ebenfalls verwenden. (§ 19 Fischereireglement ZH)
- Pro Person und Tag dürfen höchstens zwei Forellen, zehn Felchen, fünf Hechte und 50 Egli behändigt werden. Das Egli trägt weder Schonzeit noch Fangmass — diese Zahl ist die einzige Grenze, die für es gilt. (§ 20 Fischereireglement ZH)
Schiffsmelde- und Reinigungspflicht bei Gewässerwechsel
Kanton Zürich, in Kraft seit 1. April 2025 · Erlass im Original
Im September 2024 wurde die Quaggamuschel im Zürichsee gefunden. Der Kanton sperrte darauf das Einwassern immatrikulierter Schiffe in Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee und ersetzte die Sperre per 1. April 2025 durch eine Melde- und Reinigungspflicht.
- Wer ein immatrikuliertes Schiff von einem Gewässer in ein anderes verlegt, muss den Wechsel vorab melden und das Schiff bei einer autorisierten Stelle reinigen lassen; die Einwasserungsfreigabe kommt danach per E-Mail und ist bei einer Kontrolle vorzuweisen. (Schiffsmelde- und Reinigungspflicht, seit 1. April 2025)
- Für Stand-up-Paddel, Kanus, Ruder- und Schlauchboote sowie für Fischerei- und Tauchausrüstung ist die Reinigung bei jedem Gewässerwechsel empfohlen, idealerweise mit heissem Wasser. Vorgeschrieben ist sie dort nicht. (Kanton Zürich, Merkblatt Schiffsreinigung)
Wiedergegeben ist, was das Fischen betrifft. Massgeblich ist der verlinkte Erlass in seiner geltenden Fassung. Ohne Gewähr.
Ohne Patent fischen?
Der Türlersee trägt ein Freiangelrecht: Vom Ufer aus darf ohne Patent gefischt werden.
- Zürich: ja, vom Ufer aus ohne Patent. Bedingungen und Fundstelle
Das Freiangelrecht nimmt die Patentpflicht ab — mehr nicht. Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Regeln zu Köder und Haken gelten unverändert; welche das sind, steht auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons mit Fundstelle.
Geregelte Arten am Türlersee
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Türlersee eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.
| Art | ZH |
|---|---|
| Bachforelle | 01.10.–25.12. 40 cm eigene Regel für Türlersee |
| Seeforelle | 01.10.–25.12. 40 cm |
| Seesaibling | 01.10.–25.12. 25 cm |
| Felchen | 20.11.–31.12. 25 cm eigene Regel für Türlersee |
| Äsche | ganzjährig geschont 35 cm |
| Lachs | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
| Hecht | 01.03.–30.04. 45 cm eigene Regel für Türlersee |
| Zander | 01.04.–31.05. 40 cm eigene Regel für Türlersee |
| Aal | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
| Nase | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Eigene Regeln für den Türlersee
Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.
| Art | Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Bachforelle | Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen | 01.10.–25.12. | 40 cm | § 21 FiR ZH («Bach-/Seeforelle») |
| Felchen | Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen (Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen) | 20.11.–31.12. | 25 cm | § 21 FiR ZH |
| Hecht | Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen (Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen) | 01.03.–30.04. | 45 cm | § 21 FiR ZH |
| Zander | Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen (Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen) | 01.04.–31.05. | 40 cm | § 21 FiR ZH |
Bachforelle, Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen: Tagesfanglimite 2 Forellen (§ 20 FiR ZH).
Felchen, Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen (Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen): Tagesfanglimite 10 Felchen (§ 20 FiR ZH).
Hecht, Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen (Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee, Kleingewässer Ossingen): Tagesfanglimite 5 Hechte (§ 20 FiR ZH).
Lage und Grösse
| Gewässertyp | See |
| Kantone | Zürich |
| Höhe über Meer | rund 643 m |
| Fläche | rund 0,49 km² |
| Koordinaten | 47.26833, 8.50278 |
Der Bund unterhält am Türlersee keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten am Türlersee?
Es gilt das Fischereirecht im Kanton Zürich, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.
Darf ich am Türlersee ohne Patent fischen?
Ja, vom Ufer aus. Zürich gewährt hier ein Freiangelrecht. Es befreit von der Patentpflicht, sonst von nichts: Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Vorgaben zu Rute, Köder und Haken gelten weiter. Sie stehen mit Fundstelle auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons.
Brauche ich am Türlersee ein Patent?
Für alles, was über die Freiangelei hinausgeht, ja. Das Freiangelrecht deckt hier nur das Fischen vom Ufer mit einfachem Gerät ab; wer mehr Ruten führen, vom Boot fischen oder anderes Gerät einsetzen will, braucht eine Fangberechtigung. Welche Patentarten es gibt und was sie kosten, steht auf der Patentseite im Kanton Zürich.
Warum steht hier kein Beiss-Index?
Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Aus den Fischereierlassen der Anliegerkantone und den Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF, jeweils mit Fundstelle und Fassungsstand auf den verlinkten Kantonsseiten. Lage und Ausdehnung des Gewässers stammen aus OpenStreetMap.
Weiter
Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Zürich. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Zürich.
Fischarten im Türlersee
Diese Arten führen wir mit einem Porträt, das der Türlersee ausdrücklich nennt. Das ist eine Auswahl typischer Zielfische, keine vollständige Bestandsliste — welche Arten hier tatsächlich vorkommen und gefangen werden dürfen, richtet sich nach dem Erlass, der für dieses Gewässer gilt, und der Rechtstabelle oben.