Fangmass
Fangmass Zander im Kanton Freiburg
Für den Zander ist im Kanton Freiburg ausdrücklich kein Fangmass festgesetzt. Die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Massangabe. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Zander (Sander lucioperca) |
| Kanton | Freiburg (FR) |
| Fangmass Kanton | kein Fangmass |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | 15.04.–31.05. |
| Fundstelle | R concordat Morat, art. 4 al. 1 R concordat Morat |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Die Länge wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen (art. 12 al. 6 OPêche; art. 4 al. 1 des Reglements des Konkordats von Murten; art. 4 al. 1 des Reglements des Konkordats von Neuenburg). Solange sich die fischende Person am Gewässer aufhält, ist es ihr verboten, die Fische so zu verstümmeln, dass ihr Mass und ihre Zahl nicht mehr feststellbar sind (art. 10 al. 3 OPêche; art. 29 al. 4 des Reglements des Konkordats von Murten). Wer fischt, muss ein geeichtes Messgerät auf sich tragen (art. 11 al. 1 let. d OPêche).
Was du dazu wissen solltest
Der Zander ist nicht einheimisch (er fehlt in Anhang 2 OPêche; in Anhang 3 des Konkordats von Murten und in Anhang 4 des Konkordats von Neuenburg steht er als eingeführte Art). Bewirtschaftet wird er nur im Murtensee. Grundwert = Murtensee: Fangzeit vom 01.01. bis 14.04. sowie vom 01.06. bis 31.12. (art. 4 al. 1), daraus ergibt sich eine Schonzeit vom 15.04. bis 31.05.; kein Fangmindestmass. Im Murtensee ist der Zander ausdrücklich von der Tötungspflicht für unerwünschte Arten AUSGENOMMEN (art. 30 al. 1). Fangzahlen in Murten: 5 pro Tag, 50 pro Jahr (art. 31). ACHTUNG, Unterschied: Im Neuenburgersee ist der Zander eine «unerwünschte Art» (Anhang 4) und muss unmittelbar nach dem Fang getötet werden (art. 30 des Reglements des Konkordats von Neuenburg) — dort bestehen weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass. In den übrigen Freiburger Gewässern ist das Zurücksetzen nur im Greyerzersee und im Schiffenensee zulässig (art. 12 al. 5 let. b OPêche); anderswo ist er als nicht einheimischer Fisch unverzüglich zu töten.
Abweichende Masse im Kanton Freiburg
In diesen Gewässern gilt für Zander ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Greyerzersee und Schiffenensee | 15.03.–31.05. | 40 cm | art. 50 al. 1, art. 52 OPêche |
| Übrige Freiburger Gewässer (ohne Greyerzersee, Schiffenensee und Murtensee) | keine Schonzeit | kein Fangmass | art. 12 al. 5 let. b OPêche |
Greyerzersee und Schiffenensee:Der Zander zählt zu den «übrigen zugelassenen Arten»: Fangzeit vom 01.06. bis 14.03., daraus ergibt sich eine Schonzeit vom 15.03. bis 31.05. Fangmindestmass: über 40 cm. Das Zurücksetzen ist zulässig (art. 12 al. 5 let. b).
Übrige Freiburger Gewässer (ohne Greyerzersee, Schiffenensee und Murtensee):Als nicht einheimischer Fisch ist er unverzüglich zu töten; das Zurücksetzen ist verboten. Weder eine eigene Schonzeit noch ein eigenes Fangmindestmass; die Fischerei ist nur während der allgemeinen Saison des Gewässers möglich.
An der Kantonsgrenze
Der Zander trägt im Kanton Freiburg kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Neuenburg verlangt am Neuenburgersee 40 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Bern, Waadt und Wallis führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Règlement d'exécution du concordat sur la pêche dans le lac de Morat en 2025, 2026 et 2027 (RSF 923.61)
- Fundstelle
- art. 4 al. 1 R concordat Morat
- Fassung
- du 21.06.2024, entré en vigueur le 01.01.2025; édicté par la Commission intercantonale de la pêche dans le lac de Morat (concordat du 19 mai 2003, cantons FR et VD); art. 4 à 7, 16 à 31, 41, 44 à 57 et 59 approuvés par le DETEC le 14.11.2024
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss der Zander im Kanton Freiburg sein?
Der Kanton Freiburg legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Freiburg?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Greyerzersee und Schiffenensee, Übrige Freiburger Gewässer (ohne Greyerzersee, Schiffenensee und Murtensee). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann der Zander geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Zander im Kanton Freiburg. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Zander zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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