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Fangmass

Fangmass Zander im Kanton Aargau

Der Zander wird im Fischereirecht im Kanton Aargau nicht mit einem Fangmass geführt. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartZander (Sander lucioperca)
KantonAargau (AG)
Fangmass Kantonim Kantonsrecht nicht geführt
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
FundstelleAFV

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die AFV enthält keine eigene Messvorschrift. Es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF: Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Für den Hallwilersee schreibt § 16 Abs. 1 der Übereinkunft ausdrücklich vor: «von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse». Fische und Krebse unter dem Fangmindestmass sind sofort und mit aller Sorgfalt ins Gewässer zurückzuversetzen; lässt sich die Angel nicht ohne Verletzung des Fisches entfernen, ist sie von der Schnur abzuschneiden (§ 16 Abs. 2 AFV).

Was du dazu wissen solltest

In AFG und AFV nicht erwähnt; der Zander ist im Aargau eine gebietsfremde Art und wird nicht bewirtschaftet. Kein Bundes-Fangverbot, da er nicht in Anhang 1 VBGF (einheimische Arten) steht.

Abweichende Masse im Kanton Aargau

In diesen Gewässern gilt für Zander ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Hallwilersee01.04.–31.05.50 cm§ 15 Abs. 1 lit. d und § 16 Abs. 1 lit. e Übereinkunft Hallwilersee

An der Kantonsgrenze

Der Zander trägt im Kanton Aargau kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Basel-Stadt verlangt am Rhein 45 cm. Zürich verlangt am Rhein und an der Limmat 40 cm. Luzern verlangt am Hallwilersee und an der Reuss 40 cm. Ebenso Uri (40 cm), Schaffhausen (40 cm) und St. Gallen (40 cm). Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Bern, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft und 2 weitere führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung zum Fischereigesetz des Kantons Aargau (Aargauische Fischereiverordnung, AFV) (SAR 935.211)
Fassung
vom 12.12.2012 (Stand 01.05.2026), in Kraft seit 01.07.2013; letzte Änderung vom 29.04.2026, in Kraft seit 01.05.2026 (AGS 2026/04-01)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Zander im Kanton Aargau sein?

Der Kanton Aargau legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Aargau?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Hallwilersee. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Zander geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Zander im Kanton Aargau. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Zander zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Zander-Fangmass in anderen Kantonen

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