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Fangmass

Fangmass Zander im Kanton Obwalden

Das Fangmindestmass für den Zander beträgt im Kanton Obwalden 45 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartZander (Sander lucioperca)
KantonObwalden (OW)
Fangmass Kanton45 cm
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeit15.03.–15.06.
FundstelleSchonvorschriften OW, Art. 1 Abs. 1 Ziff. 5 und Art. 2 Abs. 1 Ziff. 5 Schonvorschriften OW (GDB 651.214)

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (Art. 2 Abs. 1 Schonvorschriften über die Fischerei, GDB 651.214; wortgleich § 19 Abs. 1 AB Vierwaldstättersee, GDB 651.311; entspricht Art. 2 Abs. 2 VBGF, SR 923.01).

Was du dazu wissen solltest

Die Schonzeit 15.03.–15.06. gilt seit 01.01.2020 (Nachtrag vom 14.10.2019, OGS 2019, 54). Das amtliche Merkblatt 2026 nennt für den Wichelsee abweichend 15.04.–31.05.; siehe luecken.

Abweichende Masse im Kanton Obwalden

In diesen Gewässern gilt für Zander ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Alpnachersee (Vierwaldstättersee)15.04.–31.05.40 cm§ 18 Abs. 1 Bst. h und § 19 Abs. 1 Bst. i AB Vierwaldstättersee (GDB 651.311)
Fliessgewässer (inkl. Sewensee) — Angabe des amtlichen Merkblatts01.10.–31.05.45 cmMerkblatt über die Fischerei im Kanton Obwalden, Stand 1.1.2026, Tabelle «Schonzeiten», Spalte Fliessgewässer

Alpnachersee (Vierwaldstättersee):Vom Merkblatt 2026 bestätigt.

Fliessgewässer (inkl. Sewensee) — Angabe des amtlichen Merkblatts:Das Merkblatt verbindet die Fliessgewässersaison (1. Mai bis 30. September) mit der Zander-Schonzeit. Der Erlass GDB 651.214 selbst würde in der ganzjährig befischbaren Sarneraa 15.03.–15.06. ergeben; die Merkblatt-Angabe endet bereits am 31.05. Siehe luecken.

An der Kantonsgrenze

Der Zander muss im Kanton Obwalden 45 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Vierwaldstättersee und Engelberger Aa grenzt der Kanton an 3 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Luzern, Uri und Nidwalden verlangen je 40 cm — 5 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Schwyz.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Schonvorschriften über die Fischerei (651.214)
Fundstelle
Art. 1 Abs. 1 Ziff. 5 und Art. 2 Abs. 1 Ziff. 5 Schonvorschriften OW (GDB 651.214)
Fassung
vom 26.11.2012 (Stand 01.01.2021); aktuelle Version in Kraft seit 01.01.2021 (Beschluss 09.12.2020, OGS 2020, 61). Volltext-PDF: https://gdb.ow.ch/api/de/versions/1485/pdf_file
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Zander im Kanton Obwalden sein?

Mindestens 45 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Obwalden?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Alpnachersee (Vierwaldstättersee), Fliessgewässer (inkl. Sewensee) — Angabe des amtlichen Merkblatts. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Zander geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Zander im Kanton Obwalden. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Zander zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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