Zum Inhalt springen

Fangmass

Fangmass Zander im Kanton St. Gallen

Das Fangmindestmass für den Zander beträgt im Kanton St. Gallen 40 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartZander (Sander lucioperca)
KantonSt. Gallen (SG)
Fangmass Kanton40 cm
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitkeine Schonzeit
FundstelleFV SG, Art. 6 FV SG i.V.m. Anhang 2 FV SG (Fangmass); Anhang 1 FV SG führt den Zander nicht auf

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Art. 6 Abs. 2 FV SG: Das Fangmass wird gemessen «bei Fischen von der Kopfspitze bis zu den Enden der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse», «bei Krebsen vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende». Abweichend im Bodensee-Obersee: Art. 27 Abs. 3 V UVEK Bodensee-Obersee (SR 923.31) — «der Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der zusammengelegten Schwanzflosse». Im Zürichsee/Obersee und im Walensee: § 5 AB Zürichsee/Obersee bzw. § 6 Abs. 1 AB Walensee — «von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse». Im Linthkanal: § 9 Abs. 1 AB Linthkanal — «von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse».

Was du dazu wissen solltest

Der Zander ist in Anhang 2 FV SG mit einem Fangmass von 40 cm geregelt, in Anhang 1 (Schonzeiten) jedoch nicht aufgeführt — es besteht damit ein Fangmass, aber keine kantonale Schonzeit.

Abweichende Masse im Kanton St. Gallen

In diesen Gewässern gilt für Zander ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil)01.04.–31.05.40 cmArt. 27 Abs. 1 lit. f V UVEK Bodensee-Obersee (SR 923.31); Fischereibestimmungen Bodensee-Obersee des ANJF (Dezember 2025), Ziff. IV.1 lit. h
Zürichsee und Obersee, Walensee, Linthkanalim Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt

Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil):Die Schonzeit beginnt und endet am angegebenen Tag jeweils um 12.00 Uhr.

Zürichsee und Obersee, Walensee, Linthkanal:Die Ausführungsbestimmungen der Fischereikommission führen den Zander weder im Schonzeiten- noch im Fangmindestmasskatalog auf.

An der Kantonsgrenze

Der Zander muss im Kanton St. Gallen 40 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Zürichsee, Linth und Rhein grenzt der Kanton an 2 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Schwyz und Basel-Stadt verlangen je 45 cm — 5 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Zürich und Schaffhausen. Glarus, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und 3 weitere führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (sGS 854.11)
Fundstelle
Art. 6 FV SG i.V.m. Anhang 2 FV SG (Fangmass); Anhang 1 FV SG führt den Zander nicht auf
Fassung
vom 2. Dezember 2008 (Stand 1. April 2026); Grunderlass nGS 44–32, in Vollzug ab 1. Januar 2009; Anhang 1 und Anhang 2 zuletzt geändert durch III. Nachtrag vom 24. Februar 2026, nGS 2026-009, in Vollzug ab 1. April 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Zander im Kanton St. Gallen sein?

Mindestens 40 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton St. Gallen?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil), Zürichsee und Obersee, Walensee, Linthkanal. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Zander geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Zander im Kanton St. Gallen. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Zander zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Zander-Fangmass in anderen Kantonen

Alle Werte im Kanton St. Gallen im Überblick