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Fangmass

Fangmass Zander im Kanton Schwyz

Das Fangmindestmass für den Zander beträgt im Kanton Schwyz 45 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartZander (Sander lucioperca)
KantonSchwyz (SZ)
Fangmass Kanton45 cm
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeit01.04.–31.05.
FundstelleAB stehende Gewässer SZ, § 3 Abs. 1 Bst. b und § 4 Abs. 1 Bst. c AB stehende Gewässer

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

«Die Fischlänge wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen» — § 3 Abs. 2 AB Fliessgewässer und § 4 Abs. 2 AB stehende Gewässer; gleichlautend § 19 AB Vierwaldstättersee. Die AB Zürichsee/Obersee messen «von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse» (§ 5).

Was du dazu wissen solltest

Kantonale Regelung für den Lauerzersee und den Itlimoosweiher. Maximale Tagesfangzahl für Hecht und Zander zusammen: fünf Fische (§ 5). Auf Zander (wie auf Karpfen und Trüschen) darf vom Boot aus auch nachts zwischen 23.00 und 04.00 Uhr gefischt werden (§ 2 Abs. 2).

Abweichende Masse im Kanton Schwyz

In diesen Gewässern gilt für Zander ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Fliessgewässer im ganzen Kanton (inkl. Sihl, Alp, Muota sowie die Ausgleichsbecken Sali, Waldi, Riedplätz, Grüenenwald und Rempen)im Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt
Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil)15.04.–31.05.40 cm§ 18 Bst. h und § 19 Bst. i AB Vierwaldstättersee
Zugersee (schwyzerischer Seeteil)im Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt
Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil)keine Schonzeitkein Fangmass§ 4 und § 5 AB Zürichsee/Obersee (Zander in beiden Katalogen nicht aufgeführt)

Fliessgewässer im ganzen Kanton (inkl. Sihl, Alp, Muota sowie die Ausgleichsbecken Sali, Waldi, Riedplätz, Grüenenwald und Rempen):Die AB Fliessgewässer nennen den Zander nicht.

Zugersee (schwyzerischer Seeteil):Die AB Zugersee führen den Zander weder in § 7 noch in § 8.

Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil):Weder Schonzeit noch Fangmindestmass; auch § 14 nennt den Zander nicht.

An der Kantonsgrenze

Der Zander muss im Kanton Schwyz 45 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Zürichsee, Sihl, Vierwaldstättersee und 2 weitere grenzt der Kanton an 5 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Zürich, Luzern, Uri, Nidwalden und St. Gallen verlangen je 40 cm — 5 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Obwalden. Glarus und Zug führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden Gewässern (Lauerzersee und Itlimoosweiher) (—)
Fundstelle
§ 3 Abs. 1 Bst. b und § 4 Abs. 1 Bst. c AB stehende Gewässer
Fassung
Regierungsratsbeschluss vom 10. Dezember 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025 (hebt die Ausführungsbestimmungen vom 19. September 2023 auf); von der amtlichen Seite www.sz.ch/fischerei abgerufen am 31. Juli 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Zander im Kanton Schwyz sein?

Mindestens 45 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Schwyz?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Fliessgewässer im ganzen Kanton (inkl. Sihl, Alp, Muota sowie die Ausgleichsbecken Sali, Waldi, Riedplätz, Grüenenwald und Rempen), Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil), Zugersee (schwyzerischer Seeteil), Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Zander geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Zander im Kanton Schwyz. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Zander zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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