Fangmass
Fangmass Nase im Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau setzt für die Nase kein eigenes Fangmass fest. Es bleibt bei der Untergrenze des Bundes. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Nase (Chondrostoma nasus) |
| Kanton | Thurgau (TG) |
| Fangmass Kanton | nur Bundesvorgabe |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | nur Bundesvorgabe |
| Fundstelle | FiV TG |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
- Kantonal§ 11 Abs. 2 FiV — Fangmindestmasse gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Untersee und Seerhein: § 25 Abs. 2 Unterseefischereiordnung — Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Bodensee-Obersee abweichend: Art. 27 Abs. 3 der Verordnung des UVEK über die Fischerei im Bodensee-Obersee — Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der ZUSAMMENGELEGTEN Schwanzflosse.
Was du dazu wissen solltest
In keinem Thurgauer Regelwerk aufgeführt. Die Nase hat im Rheineinzugsgebiet nach Anhang 1 VBGF den Gefährdungsstatus 1 (vom Aussterben bedroht); da weder Schonzeit noch Fangmindestmass festgesetzt sind, gilt das Fangverbot nach Art. 2a VBGF.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereiverordnung (FiV) (RB 923.11)
- Fassung
- vom 13.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023 (Stand 01.01.2023); Anhänge 1–3 als PDF unter https://www.rechtsbuch.tg.ch/api/de/versions/2593/annexes
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Nase im Kanton Thurgau sein?
Der Kanton Thurgau legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?
Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.
Weiter prüfen
Wann die Nase geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Nase im Kanton Thurgau. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Nase zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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