Fangmass
Fangmass Nase im Kanton Aargau
Die Nase wird im Fischereirecht im Kanton Aargau nicht mit einem Fangmass geführt. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Nase (Chondrostoma nasus) |
| Kanton | Aargau (AG) |
| Fangmass Kanton | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Fundstelle | VBGF, Art. 2a Abs. 1 VBGF i. V. m. Anhang 1 VBGF |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Die AFV enthält keine eigene Messvorschrift. Es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF: Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Für den Hallwilersee schreibt § 16 Abs. 1 der Übereinkunft ausdrücklich vor: «von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse». Fische und Krebse unter dem Fangmindestmass sind sofort und mit aller Sorgfalt ins Gewässer zurückzuversetzen; lässt sich die Angel nicht ohne Verletzung des Fisches entfernen, ist sie von der Schnur abzuschneiden (§ 16 Abs. 2 AFV).
Was du dazu wissen solltest
Die AFV enthält für die Nase weder Schonzeit noch Fangmindestmass. Da sie in Anhang 1 VBGF mit Gefährdungsstatus 1 («vom Aussterben bedroht») geführt wird, gilt nach Art. 2a Abs. 1 VBGF ein Fangverbot; die kantonale Broschüre bestätigt dies ausdrücklich («ganzjährig geschont! Nationales Fangverbot»). Zusätzlich dürfen die Laichgebiete der Nase in den Monaten April und Mai nicht betreten werden (§ 20 Abs. 4 AFV).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) (SR 923.01)
- Fundstelle
- Art. 2a Abs. 1 VBGF i. V. m. Anhang 1 VBGF
- Fassung
- vom 24.11.1993 (Stand am 1. Januar 2021)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Nase im Kanton Aargau sein?
Der Kanton Aargau legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?
Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.
Weiter prüfen
Wann die Nase geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Nase im Kanton Aargau. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Nase zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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