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Fangmass

Fangmass Nase im Kanton Schwyz

Die Nase wird im Fischereirecht im Kanton Schwyz nicht mit einem Fangmass geführt. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartNase (Chondrostoma nasus)
KantonSchwyz (SZ)
Fangmass Kantonim Kantonsrecht nicht geführt
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
Fundstellekeine kantonale Fundstelle

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

«Die Fischlänge wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen» — § 3 Abs. 2 AB Fliessgewässer und § 4 Abs. 2 AB stehende Gewässer; gleichlautend § 19 AB Vierwaldstättersee. Die AB Zürichsee/Obersee messen «von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse» (§ 5).

Was du dazu wissen solltest

Auf kantonaler Ebene nicht geregelt. Die Nase hat im Anhang 1 VBGF einen Gefährdungsstatus, der nach Art. 2a VBGF ein Fangverbot auslöst, solange weder Schonzeit noch Fangmindestmass bestehen. Ausdrücklich geregelt ist die Nase nur im Vierwaldstättersee — siehe Variante.

Abweichende Masse im Kanton Schwyz

In diesen Gewässern gilt für Nase ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil)ganzjährig geschontim Kantonsrecht nicht geführt§ 18 Bst. i AB Vierwaldstättersee (Schonzeit 1. Januar bis 31. Dezember)

Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil):Ganzjährig geschont, faktisch Fangverbot. § 19 nennt kein Fangmindestmass für die Nase.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Nase im Kanton Schwyz sein?

Der Kanton Schwyz legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Schwyz?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Nase geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Nase im Kanton Schwyz. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Nase zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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