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See · OW

Fischen im Lungerersee

See bei Lungern im Kanton Obwalden, oft Lungernsee geschrieben — bekannt für kapitale Seeforellen. Die Fischerei folgt einem eigenen Regime: Die kantonalen Patente gelten hier nicht, das Patent kommt vom Inhaber des Fischereirechts (Art. 3 AB Lungerersee).

Lungerersee — See
Foto: Carsten Steger · CC BY-SA 4.0 · via Wikimedia Commons

Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker im Gewässer, keine Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.

Wer hier Recht setzt

Für den Lungerersee gilt das Fischereirecht im Kanton Obwalden, darüber die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.

Wer die Fangberechtigung ausgibt

Ohne Patent fischen?

Zum Fischen im Lungerersee braucht es eine Fischereiberechtigung — ein Freiangelrecht besteht hier nicht.

Das Freiangelrecht nimmt die Patentpflicht ab — mehr nicht. Schonzeiten, Fangmasse, Schongebiete und die Regeln zu Köder und Haken gelten unverändert; welche das sind, steht auf der Freiangelrecht-Seite des Kantons mit Fundstelle.

Geregelte Arten am Lungerersee

Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Lungerersee eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.

Art OW
Bachforelle 01.10.–25.12.
35 cm
eigene Regel für Lungerersee
Seeforelle 01.10.–25.12.
35 cm
eigene Regel für Lungerersee
Seesaibling 01.10.–31.12.
22 cm
Felchen 01.11.–15.01.
25 cm
Äsche 01.11.–31.05.
38 cm
Zander 15.03.–15.06.
45 cm
Aal ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt
Nase ganzjährig geschont
im Kantonsrecht nicht geführt

Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.

Eigene Regeln für den Lungerersee

Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.

Art Gilt für Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle Lungerersee 01.10.–25.12. 35 cm Art. 1 Abs. 1 Ziff. 1 Bst. a und Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 Bst. b Schonvorschriften OW
Seeforelle Lungerersee 01.10.–25.12. 35 cm Art. 1 Abs. 1 Ziff. 1 Bst. a und Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 Bst. b Schonvorschriften OW

Bachforelle, Lungerersee: Zusätzlich ist am Lungerersee vom 1. bis 25. Dezember jegliche Fischerei verboten (Art. 11 Abs. 2a AB Lungerersee). Es ist ein besonderes Patent der Einwohnergemeinde Lungern erforderlich.

Seeforelle, Lungerersee: Zusätzlich vom 1. bis 25. Dezember jegliche Fischerei verboten (Art. 11 Abs. 2a AB Lungerersee).

Lage und Grösse

GewässertypSee
KantoneObwalden
Höhe über Meerrund 688 m
Flächerund 2,02 km²
Koordinaten46.79833, 8.16099

Der Bund unterhält am Lungerersee keine Messstation. Pegel, Abfluss und Wassertemperatur stehen deshalb nicht auf dieser Seite, und der Beiss-Index bleibt weg — er verrechnet genau diese Werte. Die nächste BAFU-Station misst ein anderes Gewässer; ihre Zahlen hierher zu übertragen hiesse, eine Genauigkeit zu behaupten, die es nicht gibt. Was hier steht, ist das geltende Fischereirecht, und das gilt unabhängig vom Messnetz.

Häufige Fragen

Welche Regeln gelten am Lungerersee?

Es gilt das Fischereirecht im Kanton Obwalden, dazu die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF. Beide Ebenen stehen auf der Kantonsseite mit Fundstelle.

Darf ich am Lungerersee ohne Patent fischen?

Nein. Obwalden schliesst den Lungerersee vom Freiangelrecht aus. Es braucht eine Fischereiberechtigung; welche, steht auf der Patentseite des Kantons.

Brauche ich am Lungerersee ein Patent?

Ja. Ein Freiangelrecht besteht hier nicht. Welche Patentarten es gibt und was sie kosten, steht auf der Patentseite im Kanton Obwalden.

Warum steht hier kein Beiss-Index?

Weil der Bund an diesem Gewässer nicht misst. Der Beiss-Index verrechnet Pegel und Wassertemperatur einer benannten BAFU-Station; ohne diese Station gäbe es nur eine geschätzte Zahl, und die wäre weniger wert als keine. Die nächstgelegene Station misst ein anderes Gewässer — ihre Werte hierher zu übertragen wäre fachlich falsch.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Aus den Fischereierlassen der Anliegerkantone und den Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF, jeweils mit Fundstelle und Fassungsstand auf den verlinkten Kantonsseiten. Lage und Ausdehnung des Gewässers stammen aus OpenStreetMap.

Weiter

Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent Obwalden. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht Obwalden.

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