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Fangmass

Fangmass Hecht im Kanton Obwalden

Der Hecht wird im Fischereirecht im Kanton Obwalden nicht mit einem Fangmass geführt. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartHecht (Esox lucius)
KantonObwalden (OW)
Fangmass Kantonim Kantonsrecht nicht geführt
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
Fundstellekeine kantonale Fundstelle

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (Art. 2 Abs. 1 Schonvorschriften über die Fischerei, GDB 651.214; wortgleich § 19 Abs. 1 AB Vierwaldstättersee, GDB 651.311; entspricht Art. 2 Abs. 2 VBGF, SR 923.01).

Was du dazu wissen solltest

Die Schonvorschriften OW (GDB 651.214) führen den Hecht weder in der Schonzeiten- noch in der Fangmindestmass-Tabelle auf; auch die VBGF kennt für den Hecht keine Schonzeit und kein Fangmass. Für die Berufsfischerei gibt es eine gebührenfreie «Schonzeitbewilligung für Hecht- und Felchenfang» (Art. 5 Abs. 1 Bst. e AB Fischerei).

Abweichende Masse im Kanton Obwalden

In diesen Gewässern gilt für Hecht ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Alpnachersee (Vierwaldstättersee)keine Schonzeitkein Fangmass§ 18 Abs. 1 Bst. g und § 19 Abs. 1 Bst. h AB Vierwaldstättersee (GDB 651.311), beide per 01.01.2012 aufgehoben (Nachtrag vom 06.06.2011, OGS 2011, 76); gleichlautend im Ergebnis LU SRL 724b § 18 Bst. gbis und § 19 Bst. gbis «Hecht Alpnachersee: keine»

Alpnachersee (Vierwaldstättersee):Für den Alpnachersee gilt ausdrücklich keine Hecht-Schonzeit und kein Hecht-Fangmindestmass. Zwei unabhängige amtliche Publikationen desselben Konkordatstextes bestätigen das: Obwalden führt die Buchstaben als aufgehoben (Nachtrag der Fischereikommission vom 06.06.2011, in Kraft seit 01.01.2012); Luzern publiziert stattdessen die Grundregel «Hecht 15. März bis 30. April» bzw. «Hecht 50 cm» und setzt für den Alpnachersee einen eigenen Buchstaben gbis mit dem Wert «keine Schonzeit». Die Urner Fassung (RB 40.3233, Stand 01.09.2023) publiziert nur die Grundregel (Schonzeit 15.03.–30.04., Fangmass 50 cm) ohne Alpnachersee-Ausnahme; sie betrifft jedoch nicht das Obwaldner Seegebiet. Der Alpnachersee liegt im Kanton Obwalden, weshalb die Obwaldner und Luzerner Publikation massgebend sind.

An der Kantonsgrenze

Der Hecht trägt im Kanton Obwalden kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Uri verlangt am Vierwaldstättersee 50 cm. Schwyz verlangt am Vierwaldstättersee 50 cm. Nidwalden verlangt am Vierwaldstättersee und an der Engelberger Aa 50 cm. Ebenso Luzern (45 cm). Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Hecht im Kanton Obwalden sein?

Der Kanton Obwalden legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Obwalden?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Alpnachersee (Vierwaldstättersee). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Hecht geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Hecht im Kanton Obwalden. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Hecht zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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