Zum Inhalt springen

Fangmass

Fangmass Hecht im Kanton Uri

Das Fangmindestmass für den Hecht beträgt im Kanton Uri 50 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartHecht (Esox lucius)
KantonUri (UR)
Fangmass Kanton50 cm
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeit15.03.–30.04.
FundstelleFiR UR, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i i. V. m. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m FiR UR; gleichlautend Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g und Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe h AB VWS

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (Artikel 4 Absatz 1 Fischereireglement; gleichlautend Artikel 19 Absatz 1 AB VWS und Artikel 5 Vereinbarung UR/GL Fätschbach).

Was du dazu wissen solltest

Hauptangabe = Urnersee. Das Fangmindestmass von 50 cm gilt nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m FiR ohne Gewässerbeschränkung, also kantonsweit.

Abweichende Masse im Kanton Uri

In diesen Gewässern gilt für Hecht ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Seelisbergersee01.01.–14.05.50 cmArtikel 3 Absatz 1 Buchstabe j i. V. m. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m FiR UR
Bergseen und Stauseen (ohne Göscheneralpstausee)im Kantonsrecht nicht geführt50 cmArtikel 4 Absatz 1 Buchstabe m FiR UR

Seelisbergersee:Zusätzlich beschränkt die Fangzeit 01.06.–31.12. (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d FiR) das Fischen; keine Fangmengenbeschränkung (Merkblatt Seelisbergersee, Stand 01.01.2025).

Bergseen und Stauseen (ohne Göscheneralpstausee):Für Bergseen nennt Artikel 3 FiR keine Hechtschonzeit; faktisch begrenzt die Fangzeit 01.06.–30.09. das Fischen. Das Merkblatt Angelfischerei führt für Bergseen den Hecht mit 50 cm und ohne Schonzeit.

An der Kantonsgrenze

Der Hecht muss im Kanton Uri 50 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Vierwaldstättersee und Reuss grenzt der Kanton an einen Nachbarn, der etwas anderes verlangt. Luzern verlangt je 45 cm — 5 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Schwyz, Nidwalden, Zug und Aargau. Obwalden führt für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereireglement (40.3215)
Fundstelle
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i i. V. m. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m FiR UR; gleichlautend Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g und Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe h AB VWS
Fassung
Vom 20. Oktober 2009, in Kraft seit 1. Januar 2010 (Stand 1. Dezember 2024)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Hecht im Kanton Uri sein?

Mindestens 50 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Uri?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Seelisbergersee, Bergseen und Stauseen (ohne Göscheneralpstausee). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Hecht geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Hecht im Kanton Uri. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Hecht zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Hecht-Fangmass in anderen Kantonen

Alle Werte im Kanton Uri im Überblick