Fangmass
Fangmass Barbe im Kanton Zürich
Das Fangmindestmass für die Barbe beträgt im Kanton Zürich 30 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Barbe (Barbus barbus) |
| Kanton | Zürich (ZH) |
| Fangmass Kanton | 30 cm |
| Untergrenze Bund | keine Vorgabe für diese Art |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Fundstelle | FiR ZH, § 27 FiR ZH (30 cm in F- und G-Revieren sowie im Rhein); § 26 FiR ZH führt die Barbe nicht auf |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
§ 21 und § 27 FiR ZH: Fangmindestmasse werden «von der Kopf- bis zur Schwanzspitze» gemessen, bei Krebsen «vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende». Für Zürichsee und Obersee: § 5 AB Zürichsee/Obersee — «von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse».
Was du dazu wissen solltest
Die Barbe steht im Fangmass-Katalog von § 27 FiR ZH, fehlt aber im Schonzeit-Katalog von § 26 FiR ZH — also Fangmindestmass ohne Schonzeit. In den Seen-Regimen (§ 21 FiR ZH, §§ 4/5 AB Zürichsee) kommt sie nicht vor.
Abweichende Masse im Kanton Zürich
In diesen Gewässern gilt für Barbe ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pachtgewässer, Revierkategorie B | keine Schonzeit | nicht abschliessend geklärt | § 27 FiR ZH, Spalte B-Reviere ohne Eintrag |
| Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen sowie Zürichsee/Obersee | im Kantonsrecht nicht geführt | im Kantonsrecht nicht geführt | — |
Pachtgewässer, Revierkategorie B:Feld leer, Legende fehlt.
Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen sowie Zürichsee/Obersee:Die Barbe fehlt in § 21 FiR ZH und in §§ 4/5 AB Zürichsee.
An der Kantonsgrenze
Die Barbe muss im Kanton Zürich 30 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Rhein und Thur grenzt der Kanton an 3 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Thurgau verlangen je 35 cm — 5 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Schaffhausen und Aargau. Schwyz, Zug, St. Gallen und Graubünden führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereireglement (923.12)
- Fundstelle
- § 27 FiR ZH (30 cm in F- und G-Revieren sowie im Rhein); § 26 FiR ZH führt die Barbe nicht auf
- Fassung
- vom 22. September 2008, Fassung gemäss Änderung vom 18. Dezember 2025, vom UVEK genehmigt am 28. Januar 2026, rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2026 (OS Band 81, ABl 2026-01-09)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Barbe im Kanton Zürich sein?
Mindestens 30 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Zürich?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Pachtgewässer, Revierkategorie B, Greifensee, Pfäffikersee, Pacht- und Privatseen sowie Zürichsee/Obersee. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann die Barbe geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Barbe im Kanton Zürich. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Barbe zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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