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Fangmass

Fangmass Barbe im Kanton Appenzell Innerrhoden

Das Fangmindestmass für die Barbe beträgt im Kanton Appenzell Innerrhoden 32 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartBarbe (Barbus barbus)
KantonAppenzell Innerrhoden (AI)
Fangmass Kanton32 cm
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeit13.09.–10.04.
FundstelleStKB Fischerei, Art. 22 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 2 FischV (GS 923.010) i. V. m. Art. 1 und Anhang Ziff. 1 StKB Fischerei (GS 923.013), Anhang Stand 17.03.2026 (Schonzeit); Art. 2 Abs. 1 lit. a StKB Fischerei (GS 923.013), Stand 01.04.2026 (Fangmindestmass)

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Art. 19 Abs. 1 FischV (GS 923.010): «Die Fische müssen, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse, eine gewisse Länge aufweisen.» Nach Art. 19 Abs. 2 FischV sind geeignete Messvorrichtungen mitzuführen. Die konkreten Längen legt die Standeskommission in den jährlichen Fischereivorschriften fest (heute Art. 2 StKB Fischerei, GS 923.013). Die Messweise entspricht Art. 2 Abs. 2 VBGF.

Was du dazu wissen solltest

Appenzell I.Rh. kennt keine artspezifischen Schonzeiten und keine artspezifischen Fangmindestmasse. Die hier genannten Werte sind die gewässerbezogenen Regeln, die nach dem Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 StKB Fischerei «für Fische» und damit für jede Art gelten. Hauptangabe = Fliessgewässer; für die drei Bergseen siehe Varianten. Sperrzeit 2026 aus der Fangzeit des Anhangs abgeleitet: In Fliessgewässern kann vom 11.04. bis 12.09.2026 gefischt werden, ausserhalb dieser Zeit nicht. Die gesetzliche Kernschonzeit nach Art. 22 Abs. 1 FischV lautet enger auf 1. November bis 1. März; massgebend ist die jährlich neu festgesetzte Fangzeit. Im amtlichen Fangstatistikformular als «BA» geführt — eine der sechs Arten, die der Kanton in der Statistiklegende nennt. Relevant vor allem in der unteren Sitter. Gefährdungsstatus 4 (potenziell gefährdet) nach VBGF Anhang 1.

Abweichende Masse im Kanton Appenzell Innerrhoden

In diesen Gewässern gilt für Barbe ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Fählensee27.09.–10.04.28 cmArt. 2 Abs. 1 lit. b StKB Fischerei (GS 923.013) i. V. m. Anhang Ziff. 1 (Fangzeit Bergseen 11.04.–26.09.2026)
Sämtisersee27.09.–10.04.28 cmArt. 2 Abs. 1 lit. c StKB Fischerei (GS 923.013) i. V. m. Anhang Ziff. 1 (Fangzeit Bergseen 11.04.–26.09.2026)
Seealpsee27.09.–10.04.24 cmArt. 2 Abs. 1 lit. d StKB Fischerei (GS 923.013) i. V. m. Anhang Ziff. 1 (Fangzeit Bergseen 11.04.–26.09.2026)
Befischbare Zuflüsse der Bergseen sowie Abfluss Seealpsee vom Berggasthaus Seealpsee bis zum Wasserfall Chobel13.09.–10.04.32 cmArt. 2 Abs. 1 lit. e und f StKB Fischerei (GS 923.013) i. V. m. Art. 14 Abs. 6 FischV
Grenzgewässer zu Appenzell A.Rh. unter innerrhodischer Zuständigkeit: Sitter ab Einmündung Buechbach samt Buechbach bis Einmündung Rotbach (ohne Rotbach); Fallbach bis zur Brücke der Staatsstrasse oberhalb Wolftobel13.09.–10.04.32 cmArt. 1 Abs. 1 Ziff. 1 Vereinbarung AI/AR (GS 923.911) i. V. m. Art. 2 Abs. 1 lit. a StKB Fischerei
Grenzgewässer zu Appenzell A.Rh. unter ausserrhodischer Zuständigkeit: Rotbach (soweit Kantonsgrenze) bis Einmündung Sitter samt Zwislenbach und Mendlibach; Fallbach, Blaubach und Gonzernbach, soweit sie Kantonsgrenze bildenim Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführtArt. 1 Abs. 1 Ziff. 2 Vereinbarung AI/AR (GS 923.911)
Wissbach, soweit er Kantonsgrenze bildet (Landscheidi bis Grenzbächlein ab Stechlenegg)13.09.–10.04.32 cmArt. 2 Vereinbarung AI/AR (GS 923.911) i. V. m. Art. 2 Abs. 1 lit. a StKB Fischerei

Fählensee:Bergsee im Alpstein, Gewässercode 3. Fangzeit 2026: 11.04.–26.09.2026; die Sperrzeit ist daraus abgeleitet. Fischen nur vom Ufer aus (Art. 12 Abs. 4 FischV), höchstens eine Drillingsangel, eine einfache Angel oder zwei künstliche Fliegen (Art. 14 Abs. 5 FischV). Für einen einzelnen Tag genügt das Tagespatent Bergseen.

Sämtisersee:Bergsee im Alpstein, Gewässercode 2. Die Zuflüsse zum Sämtisersee sind Schongewässer mit absolutem Fangverbot (Art. 6 Abs. 1 lit. f StKB Fischerei). Die Fischereiverwaltung ruft dazu auf, am Sämtisersee bei niedrigem Wasserstand oder hohen Wassertemperaturen auf die Fischerei zu verzichten.

Seealpsee:Bergsee im Alpstein, Gewässercode 1; mit 24 cm das tiefste Fangmindestmass des Kantons.

Befischbare Zuflüsse der Bergseen sowie Abfluss Seealpsee vom Berggasthaus Seealpsee bis zum Wasserfall Chobel:Diese Strecken gelten rechtlich als Fliessgewässer (Art. 14 Abs. 6 FischV) — es gilt daher die Fangzeit für Fliessgewässer (11.04.–12.09.2026), nicht jene für die Bergseen. Beide Mindestmasse wurden per 01.04.2026 auf 32 cm gesetzt (cGS 2026-6). Die Zuflüsse zum Sämtisersee sind Schongewässer mit absolutem Fangverbot.

Grenzgewässer zu Appenzell A.Rh. unter innerrhodischer Zuständigkeit: Sitter ab Einmündung Buechbach samt Buechbach bis Einmündung Rotbach (ohne Rotbach); Fallbach bis zur Brücke der Staatsstrasse oberhalb Wolftobel:Diese Strecken gelten als rein innerrhodische Fischereigewässer; es gilt innerrhodisches Recht, obwohl die Sitterstrecke in der ausserrhodischen Reviereinteilung als Revier 16 geführt wird. Zuflüsse eingeschlossen, soweit nicht ausdrücklich ausgenommen (Art. 1 Abs. 2 Vereinbarung).

Grenzgewässer zu Appenzell A.Rh. unter ausserrhodischer Zuständigkeit: Rotbach (soweit Kantonsgrenze) bis Einmündung Sitter samt Zwislenbach und Mendlibach; Fallbach, Blaubach und Gonzernbach, soweit sie Kantonsgrenze bilden:Diese Strecken gelten als rein ausserrhodische Fischereigewässer. Innerrhodisches Recht gilt dort nicht; massgebend sind die Schonzeiten und Fangmindestmasse von Appenzell A.Rh. (bGS 527.2) — siehe AR-Datensatz.

Wissbach, soweit er Kantonsgrenze bildet (Landscheidi bis Grenzbächlein ab Stechlenegg):Auf dieser Strecke sind die inner- UND die ausserrhodischen Fischereiberechtigten auf beiden Seiten des Bachs zum Fischfang berechtigt. Wer mit innerrhodischem Patent fischt, hat die innerrhodischen Vorschriften einzuhalten; die Vereinbarung regelt nur die gegenseitige Berechtigung, kein gemeinsames Sachrecht. Gewässercodes 12 und 13.

An der Kantonsgrenze

Die Barbe trägt im Kanton Appenzell Innerrhoden kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Thurgau verlangt an der Sitter 35 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Standeskommissionsbeschluss über die Fischerei (StKB Fischerei) (GS 923.013)
Fundstelle
Art. 22 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 2 FischV (GS 923.010) i. V. m. Art. 1 und Anhang Ziff. 1 StKB Fischerei (GS 923.013), Anhang Stand 17.03.2026 (Schonzeit); Art. 2 Abs. 1 lit. a StKB Fischerei (GS 923.013), Stand 01.04.2026 (Fangmindestmass)
Fassung
Standeskommissionsbeschluss vom 04.02.2020 (Stand 01.04.2026); letzte Änderung vom 17.03.2026, in Kraft seit 01.04.2026, cGS 2026-6. Geändert wurden Art. 2 Abs. 1 lit. a, e und f (Mindestmasse) sowie der Anhang. Anhang 923.013-A1 Stand 17.03.2026.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Barbe im Kanton Appenzell Innerrhoden sein?

Mindestens 32 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Appenzell Innerrhoden?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Fählensee, Sämtisersee, Seealpsee, Befischbare Zuflüsse der Bergseen sowie Abfluss Seealpsee vom Berggasthaus Seealpsee bis zum Wasserfall Chobel, Grenzgewässer zu Appenzell A.Rh. unter innerrhodischer Zuständigkeit: Sitter ab Einmündung Buechbach samt Buechbach bis Einmündung Rotbach (ohne Rotbach); Fallbach bis zur Brücke der Staatsstrasse oberhalb Wolftobel, Grenzgewässer zu Appenzell A.Rh. unter ausserrhodischer Zuständigkeit: Rotbach (soweit Kantonsgrenze) bis Einmündung Sitter samt Zwislenbach und Mendlibach; Fallbach, Blaubach und Gonzernbach, soweit sie Kantonsgrenze bilden, Wissbach, soweit er Kantonsgrenze bildet (Landscheidi bis Grenzbächlein ab Stechlenegg). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Barbe geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Barbe im Kanton Appenzell Innerrhoden. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Barbe zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Barbe-Fangmass in anderen Kantonen

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