Fangmass
Fangmass Felchen im Kanton Aargau
Das Fangmindestmass für das Felchen beträgt im Kanton Aargau 25 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 25 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Felchen (Coregonus spp.) |
| Kanton | Aargau (AG) |
| Fangmass Kanton | 25 cm |
| Untergrenze Bund | 25 cm |
| Schonzeit | 01.10.–31.12. |
| Fundstelle | AFV, § 15 Abs. 2 lit. c und § 16 Abs. 1 lit. f AFV |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Die AFV enthält keine eigene Messvorschrift. Es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF: Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Für den Hallwilersee schreibt § 16 Abs. 1 der Übereinkunft ausdrücklich vor: «von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse». Fische und Krebse unter dem Fangmindestmass sind sofort und mit aller Sorgfalt ins Gewässer zurückzuversetzen; lässt sich die Angel nicht ohne Verletzung des Fisches entfernen, ist sie von der Schnur abzuschneiden (§ 16 Abs. 2 AFV).
Abweichende Masse im Kanton Aargau
In diesen Gewässern gilt für Felchen ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hallwilersee | 01.12.–10.02. | 25 cm | § 15 Abs. 1 lit. a und § 16 Abs. 1 lit. a Übereinkunft Hallwilersee |
Hallwilersee:Höchstens 25 Felchen pro Tag und Person (§ 16 Abs. 2 lit. a). Die Felchen bilden den Hauptfang des Hallwilersees.
An der Kantonsgrenze
Das Felchen muss im Kanton Aargau 25 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Reuss und Rhein grenzt der Kanton an 3 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Uri 30 cm, St. Gallen 30 cm und Zug 26 cm — 1 bis 5 Zentimeter mehr, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Zürich, Bern, Luzern, Solothurn und Schaffhausen. Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Graubünden und Thurgau führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Verordnung zum Fischereigesetz des Kantons Aargau (Aargauische Fischereiverordnung, AFV) (SAR 935.211)
- Fundstelle
- § 15 Abs. 2 lit. c und § 16 Abs. 1 lit. f AFV
- Fassung
- vom 12.12.2012 (Stand 01.05.2026), in Kraft seit 01.07.2013; letzte Änderung vom 29.04.2026, in Kraft seit 01.05.2026 (AGS 2026/04-01)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss das Felchen im Kanton Aargau sein?
Mindestens 25 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Aargau?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Hallwilersee. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann das Felchen geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Felchen im Kanton Aargau. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Felchen zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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