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Fangmass

Fangmass Felchen im Kanton Uri

Das Fangmindestmass für das Felchen beträgt im Kanton Uri 30 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 25 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartFelchen (Coregonus spp.)
KantonUri (UR)
Fangmass Kanton30 cm
Untergrenze Bund25 cm
Schonzeit15.10.–25.12.
FundstelleFiR UR, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe l i. V. m. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe o FiR UR; gleichlautend Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d AB VWS

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (Artikel 4 Absatz 1 Fischereireglement; gleichlautend Artikel 19 Absatz 1 AB VWS und Artikel 5 Vereinbarung UR/GL Fätschbach).

Was du dazu wissen solltest

An der Kantonsgrenze

Das Felchen muss im Kanton Uri 30 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Vierwaldstättersee und Reuss grenzt der Kanton an 5 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Luzern 25 cm, Obwalden 25 cm, Aargau 25 cm, Zug 26 cm und Schwyz 28 cm — 2 bis 5 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Unverändert bleibt es gegenüber Nidwalden.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereireglement (40.3215)
Fundstelle
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe l i. V. m. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe o FiR UR; gleichlautend Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d AB VWS
Fassung
Vom 20. Oktober 2009, in Kraft seit 1. Januar 2010 (Stand 1. Dezember 2024)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss das Felchen im Kanton Uri sein?

Mindestens 30 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?

Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.

Weiter prüfen

Wann das Felchen geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Felchen im Kanton Uri. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Felchen zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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