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Fangmass

Fangmass Felchen im Kanton Waadt

Das Felchen wird im Fischereirecht im Kanton Waadt nicht mit einem Fangmass geführt. Der Bund gibt für diese Art 25 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartFelchen (Coregonus spp.)
KantonWaadt (VD)
Fangmass Kantonim Kantonsrecht nicht geführt
Untergrenze Bund25 cm
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
FundstelleDirectives rivières 2025-2027

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Die Längen werden nach art. 48 al. 1 der Weisungen 2025-2027 (und, wortgleich, art. 4 der Reglemente der Konkordate von Neuenburg und Murten) gemessen «von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse». Nach art. 51 der Weisungen darf die fischende Person keinesfalls den Kopf oder den Schwanz des gefangenen Fisches abschneiden oder die Filets ablösen, bevor sie zu Hause angekommen ist. art. 40 LPêche verbietet es, sich mit einem Fisch, der das vorgeschriebene Fangmindestmass nicht erreicht, näher als 20 m an einem Gewässer aufzuhalten.

Was du dazu wissen solltest

In den Flüssen und kleinen Seen legt der Kanton für Coregonus weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass fest (in art. 40 bis 48 nicht erwähnt; Anhang IV führt die «Corégones» mit Status 4). Die Felchen leben in den drei grossen Seen: Féra und Palée im Genfersee, Palée und Bondelle im Neuenburgersee, Felchen im Murtensee — die geltenden Werte stehen in den Varianten.

Abweichende Masse im Kanton Waadt

In diesen Gewässern gilt für Felchen ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Genfersee (Féra / Palée)05.10.–16.01.37 cmart. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026
Neuenburgersee — Felchen (Angelfischerei)15.10.–28.02.25 cmart. 4 al. 1 RC-Pêche-NE 2025-2027 (en relation avec l'art. 18 al. 2 let. a)
Neuenburgersee — Palée (Berufsfischerei)15.10.–14.01.30 cmart. 4 al. 1 RC-Pêche-NE 2025-2027
Neuenburgersee — Bondelle (Berufsfischerei)bis und mit 14.1225 cmart. 4 al. 1 RC-Pêche-NE 2025-2027
Murtensee — Felchen15.10.–31.12.30 cmart. 4 al. 1 RC-Pêche-Morat 2025-2027
Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter01.11.–15.12.30 cmart. 5 al. 1 Directives Joux 2023

Genfersee (Féra / Palée):Fangmindestmass 37 cm für das Felchen (Coregonus sp. — die Féra des Genfersees; art. 38 al. 2 let. c). Das Felchen zählt zu den Salmoniden, deren Schonzeit Jahr für Jahr festgelegt wird. Die Daten werden Jahr für Jahr in art. 39 al. 1 let. a festgelegt: Schonzeit vom 01.01. bis 17.01.2026, vom 05.10.2026 bis 16.01.2027, vom 04.10.2027 bis 15.01.2028, vom 02.10.2028 bis 13.01.2029, vom 01.10.2029 bis 12.01.2030 und vom 07.10.2030 bis 31.12.2030. Die hier erfassten Werte entsprechen der Saison 2026/2027. Höchstzahl: 10 Felchen pro Tag und 200 pro Jahr (art. 40 let. c).

Neuenburgersee — Felchen (Angelfischerei):Für die Angelfischerei: Fangmindestmass 25 cm, Fangzeit vom 01.03. bis 14.10. (Schonzeit vom 15.10. bis zum letzten Februartag; die Gambe auf Felchen ist vom 15.10. bis Ende Februar verboten, art. 18). Fangzahl: 8 Felchen (Palées und Bondelles) pro Tag, 100 pro Jahr (art. 31).

Neuenburgersee — Palée (Berufsfischerei):Berufsfischerei: Palée, Fangmindestmass 30 cm, Zeit vom 15.01. bis 14.10.

Neuenburgersee — Bondelle (Berufsfischerei):Berufsfischerei: Bondelle, Fangmindestmass 25 cm, Zeit von dem Datum, das die technische Kommission festlegt (frühestens 15.02.), bis 14.12. — kein festes Kalenderdatum, der Beginn der Zeit bleibt deshalb unbestimmt.

Murtensee — Felchen:Fangmindestmass 30 cm, Fangzeit vom 01.01. bis 14.10. (Schonzeit vom 15.10. bis 31.12.). Fangzahl: 8 Felchen pro Tag, 100 pro Jahr (art. 31).

Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter:Fangmindestmass 30 cm. Die Fangzeit läuft vom 01.01. bis 31.10. und vom 16.12. bis 31.12. → Schonzeit vom 01.11. bis 15.12. Mit Netz oder Reuse gefangene Felchen dürfen dennoch behalten werden (art. 5 al. 5).

An der Kantonsgrenze

Das Felchen trägt im Kanton Waadt kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Freiburg verlangt am Neuenburgersee und am Murtensee 30 cm. Wallis verlangt am Genfersee und an der Rhône 30 cm. Genf verlangt am Genfersee und an der Rhône 30 cm. Ebenso Bern (25 cm) und Neuenburg (25 cm). Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Directives sur l'exercice de la pêche dans les rivières, petits lacs et étangs en 2025, 2026 et 2027 (directive départementale (DJES), sans numéro BLV)
Fassung
du 03.12.2024, en vigueur du 01.01.2025 au 31.12.2027 (signée V. Venizelos)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss das Felchen im Kanton Waadt sein?

Der Kanton Waadt legt kein eigenes Mass fest. Der Bund gibt für diese Art 25 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Waadt?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Genfersee (Féra / Palée), Neuenburgersee — Felchen (Angelfischerei), Neuenburgersee — Palée (Berufsfischerei), Neuenburgersee — Bondelle (Berufsfischerei), Murtensee — Felchen, Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann das Felchen geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Felchen im Kanton Waadt. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Felchen zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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