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Fangmass

Fangmass Aal im Kanton Tessin

Der Aal wird im Fischereirecht im Kanton Tessin nicht mit einem Fangmass geführt. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

AngabeWert
FischartAal (Anguilla anguilla)
KantonTessin (TI)
Fangmass Kantonentfällt — ganzjährig geschont
Untergrenze Bundkeine Vorgabe für diese Art
Schonzeitganzjährig geschont
FundstelleRALCSP, art. 22 cpv. 1 RALCSP

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Das RALCSP bestimmt nicht, wie die Länge eines Fisches gemessen wird: Die einzigen Messvorschriften der Verordnung betreffen den Garndurchmesser und die Maschenweite der Netze (all. 1 art. 4 und all. 2 art. 4 RALCSP). Es gilt daher die Bundesregel von Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Art. 22 cpv. 2 RALCSP hält zudem fest, dass es während des Fischens verboten ist, Fische mitzuführen, die kürzer sind als das für das befischte Gewässer geltende Fangmindestmass, und dass solche Fische auch nicht als Köder verwendet werden dürfen.

Was du dazu wissen solltest

Die Tabelle von art. 22 cpv. 1 trägt anstelle eines Fangmindestmasses den Vermerk «ganzjährig geschonte Art»: In den Fliessgewässern, den Bergseen und den Stauseen darf der Aal zu keiner Zeit behalten werden.

Abweichende Masse im Kanton Tessin

In diesen Gewässern gilt für Aal ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Lago Maggioreganzjährig geschontentfällt — ganzjährig geschontall. 1 art. 1 cpv. 1
Luganerseeganzjährig geschontentfällt — ganzjährig geschontall. 2 art. 1 cpv. 1 RALCSP
Tresaganzjährig geschontentfällt — ganzjährig geschontall. 3 art. 6 cpv. 1 RALCSP

Lago Maggiore:Der Anhang führt den Aal als «ganzjährig geschonte Art»: Der Fang ist das ganze Jahr über verboten, und die Tabelle nennt gerade deshalb kein Fangmindestmass — behalten werden darf der Aal in keiner Grösse.

Luganersee:Die Tabelle führt den Aal als «ganzjährig geschonte Art» und lässt die Spalte für das Fangmindestmass leer: Ein Mass fehlt dort, weil die Art überhaupt nicht behalten werden darf.

Tresa:Die Liste der Fangmindestmasse trägt für den Aal den Vermerk «ganzjährig geschonte Art»; ein Mass steht dort nicht, weil der Aal nicht behalten werden darf.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Regolamento di applicazione della legge cantonale sulla pesca e sulla protezione dei pesci e dei gamberi indigeni del 15 ottobre 1996 (923.110)
Fundstelle
art. 22 cpv. 1 RALCSP
Fassung
stato 6 febbraio 2026 (raccolta delle leggi aggiornata al BU 27/2026 del 07.08.2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Aal im Kanton Tessin sein?

Der Kanton Tessin legt kein eigenes Mass fest. Für diese Art nennt der Bund kein Fangmindestmass — die Zahl kommt allein aus dem Kantonsrecht.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Tessin?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Lago Maggiore, Luganersee, Tresa. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Aal geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Aal im Kanton Tessin. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Aal zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Aal-Fangmass in anderen Kantonen

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